Frage an Johanna Scheringer-Wright von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gegenwärtig (seit dem 20.08.) werden die Landesparlamente in der BRD von Ihren Regierungen über den beabsichtigten Abschluss eines Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages (23. RÄndStV) informiert.
In dem bisher veröffentlichten Entwurf des Änderungsstaatsvertrages (Stand: 5. Juni2019 - https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2098.pdf) soll es – neben der Einführung der „Zweitwohnungsregelung“ (§ 4 a) und der Schaffung einer bisher fehlenden Rechtsgrundlage zum automatisierten Erlass von Bescheiden (§ 10 a) - durch die Änderung des § 11 im RBStV die Transformation des „einmaligen“ zum regelmäßigen Meldedatenabgleich erfolgen, womit das zentrale „Schattenmelderegister“ (Jahresbericht 2015 S 176 ff. unter http://www.datenschutz-berlin.de) etabliert und faktisch die informelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1) der wohnenden Bevölkerung in Deutschland abgeschafft wird.
Inwiefern setzen Sie und / oder Ihre Partei sich für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der beim sogenannten Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln registrierten Einwohner in der BRD ein?
Informelle Selbstbestimmung ist für mich und meine Partei DIE LINKE ein hohes Gut und wir fordern, dass diese erhalten bzw. geschützt wird. Grundsätzlich lehne ich es ab, dass Rundfunkbeiträge immer weiter ausgedehnt werden. Ich hatte auch die Kampagne des Jungendverbandes in der Vergangenheit unterstützt, die unter dem Motto "GEZ noch?" für eine Abschaffung der Rundfunkbeiträge gekämpft haben. Zudem lehne ich automatische, regelmäßige Datenabgleiche ohne dass die Betroffenen im Vorfeld gefragt werden grundsätzlich ab.