Frage an Johann Wadephul von Ralf M. bezüglich Finanzen
Guten Tag Dr. Wadephul!
Ich kontaktiere Sie als MDB meines Wahlkreis und im speziellen weil Sie ja in reichlich Ausschüssen, Vereinigungen und anderen Interessenvertretungen sicherlich eine breite Vernetzungsbasis haben.
Meine aktuellen Fragen:
Wer wird im Bundestag sicherstellen, dass die "Ewigkeitskosten" der EU nach dem BREXIT auch für "ewig" anteilig von den BREXIT Verantwortlichen (oder die die diese gewählt haben) gezahlt werden?
- allgemein alle Kosten die während der Mitgliedschaft von "England" in der EU entstanden sind oder deren Grundlage in die Zeit des EU Einflusses verursacht wurden:
z.B.
- Pensionskosten (nicht nur der ausscheidenden "Engländer")
- Verwaltungskosten
- Immobilien Finanzierung und Facility Management
- Umstrukturierung /Paritätsanpassungen Inhalt der EU durch den Wegfall der britischen Abgeordneten
- Flüchtlingshilfe/Management (speziell begründet durch die absurde illegale Kriegshandlungen)
(bisher wurde dies mit geballter Faust in der Tasche als Konsequenz eines Fehlers eines EU-Partners mitgetragen)
- Kostenverlagerung durch den Wegfall eines Partners
- Hilfsgelder an andere notleidende Länder in der EU
- Haftungsrücklage für Zahlungsausfall von Krediten
und und und...
Dazu würde uns Wähler auch interessieren wie Geld oder Leistungen eingetrieben werden sollen , wenn die BREXITiers sich einfach weigern zu zahlen und statt dessen mit dem "Trump Clan" einen Deal haben der sie dazu in die Lage versetzt?
Mit freundlichen Grüssen,
Ein Wähler
Sehr geehrter Herr Matthiesen,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union.
Der 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon sah erstmals die Möglichkeit vor, gemäß Artikel 50 EUV aus der Europäischen Union auszutreten. Mit dem Referendum in Großbritannien am 23. Juni 2016 hat sich die Bevölkerung in Großbritannien mit einer knappen Mehrheit dafür ausgesprochen, die EU zu verlassen. Das hat uns vor folgendes Dilemma gestellt: Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1957 bis heute ist die EU von 6 auf derzeit 28 Mitgliedstaaten angewachsen. Der Austritt eines Landes ist bisher einmalig. Wir haben also Regelungen für Aufnahmen in die EU, aber kein Verfahren für den Austritt.
Die britische Premierministerin Theresa May hat am 2. Oktober 2016 angekündigt, das Austrittsbegehren Großbritanniens dem Europäischen Rat bis Ende März 2017 mitzuteilen. Erst dann können die Austrittsverhandlungen beginnen. Allerdings gibt es auch hier inzwischen Unsicherheit, weil der Supreme Court des Vereinigten Königreichs die Beteiligung des britischen Unterhauses eingefordert hat. Die Premierministerin war der Auffassung, dass der Austritt Großbritanniens nicht noch einmal durch das britische Unterhaus beschlossen werden muss. Im britischen Parlament sind allerdings die Befürworter einer EU-Mitgliedschaft in der Mehrheit.
Erst nach dem offiziellen Bekunden Großbritanniens aus der EU auszutreten können Verhandlungen über ein Austrittsabkommen mit der EU beginnen. Dabei geht es um Regeln für eine Entflechtung der Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU. In diesem Austrittsabkommen werden die Fragen geklärt, die Sie zurecht in Ihrem Schreiben benannt haben. Derzeit wird geprüft, wer einem Austrittsabkommen zustimmen muss. Es handelt sich wohl nach gegenwärtiger Rechtsauffassung um eine bilaterale Vereinbarung zwischen Großbritannien und der EU. Scheitert allerdings ein Austrittsabkommen, so ändert es am Austritt nichts. Ein Austritt kann ohne Begründung erklärt werden und er kann in einer Zweijahresfrist vollzogen werden.
Das ist es, was mit dem Begriff "harter Brexit" gemeint ist. Theresa May möchte einen Austritt, bei dem für Großbritannien möglichst keine weiteren Verpflichtungen entstehen. Aber dennoch muss Großbritannien seine künftigen Beziehungen zur EU und ihren Mitgliedstaaten neu regeln. Dabei hat der Bundestag in vielen Bereichen ein Mitspracherecht. Ich teile die Auffassung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Freizügigkeit von Menschen, Waren, Kapital und Dienstleistungen, also die Vorteile des EU-Binnenmarktes, für Großbritannien nicht zu haben sind, wenn es sich gleichzeitig seinen Verpflichtungen gegenüber der EU entzieht.
Ich bin sicher, dass diese Rechtsfragen sich in der nächsten Zeit noch weiter präzisieren werden. In jedem Fall werden der Deutsche Bundestag - und hier insbesondere der Auswärtige Ausschuss und der Europaausschuss - unsere Rechte bei den Brexit-Verhandlungen einfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johann Wadephul, MdB