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Johann Wadephul
CDU
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Frage von Margarete S. •

Frage an Johann Wadephul von Margarete S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Warum müssen Menschen, die 45 Jahre gearbeitet haben und noch keine 65 Jahre alt sind Abschläge von der Rente hinnehmen und trotzdem bis zum 65. Lebensjahr arbeiten (somit 50 Jahre). Als Frau konnte man früher wenigstens mit 63 Jahren in Rente gehen. Auch das ist heute nicht mehr möglich. Warum nicht? Zählt Kindererziehung und Doppelbelastung durch Arbeit heute nichts mehr?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Stachera,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur „Rente mit 67“. Ein dringender längerer Klinikaufenthalt machte es mir leider nicht möglich, Ihnen früher zu antworten. Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen.

Bezugnehmend auf Ihre Frage schildere ich Ihnen gerne die Beweggründe für die Einführung der „Rente mit 67“. Vorneweg möchte ich betonen, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sehr wohl die Leistung von Müttern für die Erziehung derer Kinder in hohem Maße wert schätzt. Daher wollen wir auch diese Kindererziehungszeiten in der Deutschen Rentenversicherung stärker berücksichtigen und zwar zu Gunsten aller Frauen. In der laufenden Rentendebatte setzen wir uns für diesen Punkt ein.

Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen war und ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können.
Die Regelaltersgrenze 65 Jahre gab es über 90 Jahre. Bis 1916 lag für Arbeiter die Altersgrenze sogar bei 70 Jahren. Seitdem haben sich die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer stetig verlängert. Allein zwischen 1960 und 2005 ist die durchschnittliche Rentenlaufzeit um 70% angestiegen. Mit der „Rente mit 67“ wurde langfristig die Lebensarbeitszeit um zwei Jahre verlängert. Bis zur vollständigen Umsetzung der „Rente mit 67“im Jahr 2029 steigt die Lebenserwartung etwa um weitere drei Jahre. Das bedeutet, die durchschnittliche Rentenlaufzeit ist im Jahr 2029 mit 18 Jahren immer noch um ein Jahr länger als zu Beginn der Anhebung der Regelaltersgrenze.
Die Geburten sind in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Die Geburtenzahl liegt seit 1969 unterhalb des bestandserhaltenden Niveaus (2,1) und hat sich seit 1975 auf einen Wert von etwa 1,4 Geburten je Frau eingependelt.
Diese demographische Entwicklung führt zu einer erheblichen Verschiebung der Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland.
Verantwortlich handelnde Politik muss auf die Entwicklungen reagieren und handeln, damit die Rentenversicherung für alle Generationen ein verlässliches und leistungsstarkes Instrument der Alterssicherung bleibt. Vor diesem Hintergrund war und ist die „Rente mit 67“ unausweichlich.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Wadephul, MdB

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