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Johann Saathoff
SPD
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Frage von Thomas S. •

Wurde der Referentenentwurf zum „BBVAngG“ zwischen Veröffentlichung, nach den Stellungnahmen der Verbände und der Ressortabstimmung nochmal angepasst?

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Saathoff,
aus einer Antwort einer IFG Abfrage durch das Referat D3 in Ihrem Haus geht hervor, dass die Maßnahmen, welche das BMI zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung heranziehen möchte, weiterhin KEINE Grundlegende Besoldungserhöhung vorsehen.
Wie kommt Ihr Bereich auf die Annahme, dass durch Erhöhung von FamZ oder Streichung von BesGrp und / oder Erfahrungsstufen eine amtsangemessenen Bundesbesoldung geschaffen wird?
Wie wollen Sie dem mD/gD Beamten vermitteln, dass der eD/mD Beamte nur 100 Euro weniger Bezüge erhält, obwohl diese deutlich weniger qualifiziert sind? Was sagt man denjenigen, die sich von den, jetzt zu streichenden Gruppen / Stufen hochgearbeitet haben, wenn die neuen direkt höher eingruppiert werden?
Wie steht Ihr Bereich denn zu der Stellungnahme des deutschen Richterbundes? Sind Sie/ihr Unterbau der Meinung, dass dieser sich irrt?
Wie kommt zu solch unterschiedlichen Auslegungen der Rechtsprechung des BVerfG?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen. All Ihre Fragen werden im weiteren Prozess zu klären sein. Momentan ist allerdings noch nicht der richtige Zeitpunkt dafür.
Wie Sie sicher wissen, wird vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 zunächst das Gesetzgebungsverfahren zu dessen Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes vorgezogen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett am 13. Juli 2023 beschlossen.
Im Anschluss wird dann das Gesetzgebungsverfahren zur amtsangemessenen Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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