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Johann Saathoff
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Frage von Alexander E. •

Wird in dieser Legislaturperiode eine „Pauschale Beihilfe“ für Bundesbeamte eingeführt und damit die Benachteiligung von in der GKV versicherten (vorerkrankten/schwerbehinderten) Beamten beendet?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

bereits in 11 Bundesländern wurde oder wird (lt. Koalitionsverträgen) die „Pauschale Beihilfe“ eingeführt. Befürworter kommen dabei aus allen Richtungen - von der FDP in Schleswig-Holstein bis zu den Grünen in Baden-Württemberg.
Bundesbeamte, die in der GKV sind, müssen ihren KV-Beitrag bislang vollständig allein zahlen – ohne Beteiligung des Dienstherrn. Die meisten Beamten sind daher in der für sie deutlich günstigeren PKV versichert. Doch Vorerkrankte – darunter viele schwerbehinderte Beamte – verbleiben oft in der GKV, da sie sich in der PKV nicht oder nur zu schlechten Konditionen versichern können. Daran ändern auch halbherzige PKV-Öffnungsaktionen nichts, wo der Leistungsumfang am Ende hinter dem der GKV bleiben kann. Eine echte Wahlfreiheit besteht nicht. Im Rahmen der „Pauschalen Beihilfe“ verzichten Beamte (auf Antrag) dauerhaft auf ihre Beihilfeansprüche, dafür wird ihnen ein (hälftiger) Zuschuss zum KV-Beitrag gewährt.

Vielen Dank im Voraus.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Frage. Unter der pauschalen Beihilfe versteht man einen grundsätzlich hälftigen Zuschuss zu einer Krankenvollversicherung, in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung. In der Praxis nicht relevant ist die rechtliche Möglichkeit eines Zuschusses zur privaten Krankenvollversicherung, da der Zuschuss dort auf die Höhe des hälftigen Basistarifs der Privaten Krankenversicherung gedeckelt ist, welcher dem Leistungsumfang der GKV entspricht. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition enthält zum Thema pauschale Beihilfe keine Aussage, weshalb es nicht zu den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zählt. Während einige Länder die pauschale Beihilfe bereits eingeführt haben oder eine Einführung planen, wird der Bund das in der aktuellen Legislaturperiode aller Voraussicht nach also nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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