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Johann Saathoff
SPD
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Frage von Bernhard O. •

Wie stehen Sie zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen aus der Stromerzeugung aus Biogas?

Sehr geehrter Herr Saathoff
Ich reflektiere im speziellen auf die Situation der Biogasanlagen, die im Zuge der komplexen Vergütungsstruktur über die aktuell diskutierte Neuregelung über Maß betroffen wäre.
Bezugnehmend auf brandaktuell zur Gesetzesvorlage gereichte Verhandlungsergebnisse möchte ich für Verständnis und Einflussnahme zur Korrektur bitten.
Eine Kommunikation mit entsprechend fachgebundenen Gremienteilnehmern wäre wünschenswert.
Gerne stellen wir konkrete Informationen zur Darstellung der Situation zur Verfügung.
Wichtig ist die Botschaft, dass die vorgesehenen Regelungen völlig konträr zur notwendigen zukünftigen Klimapolitik stehen.
Hier wird das Erreichte torpediert und politisch verbrannt.

Mit freundlichem Gruß
Bernhard O.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen. Am 25.11.2022 hat der Gesetzentwurf das Kabinett passiert. Beim Thema Erlösabschöpfung hat es dabei noch einmal Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf gegeben.
So soll die Erlösabschöpfung nun erst ab dem 01.12.2022 und nicht rückwirkend zum 01.09.2022 greifen. Der 01.12.2022 ist der Zeitpunkt, der für den Beginn der Erlösabschöpfung EU-seitig vorgegeben ist. Weiterhin wurde die Verlängerungsmöglichkeit per Verordnung um acht Monate verkürzt – dies soll nun nur noch bis April 2024 möglich sein.
Biogasanlagen sollen auch nach dem Kabinettsentwurf weiterhin unter die Erlösabschöpfung fallen. Allerdings wurde der Sicherheitszuschlag von 6 ct/kWh auf 7,5 ct/kWh angehoben.
Der Gesetzentwurf soll in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten im Deutschen Bundestag abschließend beraten werden.
Ich weiß, dass die Biogasanlagen in den Gesprächen zum Gesetz eine große Rolle spielen und die Bedenken der Anlagenbetreiber bei den Fachpolitikern der Koalitionsfraktionen äußerst präsent sind. Gern können Sie mir darlegen, wie sich die geplante Abschöpfung auf Ihre Anlage auswirken würde. Dadurch ließen sich die Auswirkungen wesentlich besser nachvollziehen und entsprechend anpassen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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