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Johann Saathoff
SPD
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Frage von Tina S. •

Wie stärken wir Opfer von Straftaten und ihren Glauben an den Rechtsstaat, wenn Opfer nach Räuberische erpressung keine Opfer-Rente erhalten?

Hintergrund der Frage ist ein ÜBERFALL in Bremerhaven, etwa 2014, Täter sagte er hat Waffe, Opfer gibt das Geld ohne das Täter Waffe benutzt oder zeigt. Das Opfer lebt grade in ihrem Wahlkreis
Polizei hat Täter erwischt, er war unbewaffnet.
OEG Opfer Entschädigung Gesetz sagt Waffe muss DA dein, und Waffe muss Opfer irgendwo berühren. Körper kontakt. Sonst keine OEG Rente vom Land. Also Bremen, es ist aber wohl ein Bundesgesetz das Opfer Entschädigung Gesetz
Wie asozial ist das? Noch nicht mal abgesichert nach Räuber Tat? Weil man nachgegeben hat und Täter gab was er forderte und es nicht aufs Messer anwenden ankommen lies? Mit Messer am Hals Rente, ohne Messer nix?
Das muss geändert werden und zwar rückwirkend für alle noch lebenden und verstorbenen Opfer von Taten. Zum Glück war ich nicht das Opfer, aber ich kenne einen Mann, der seit dem Tattag still leidet,
Täter bekam Bewährung in Bremerhaven vom Gericht. Gerne weitersagen an Kollegen in Politik und gemeinsam ändern! Fair ändern!

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Antwort von
SPD

Moin Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte habe Sie Verständnis dafür, dass ich mich nur auf Basis einer kurzen Schilderung nicht zu einem Fall äußern kann.

Der Deutschen Bundestag hat aber bereits im Jahr 2019 das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Damit wird zum 1. Januar 2024 ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Verschiedene Regelungen traten aber schon früher in Kraft.

Der Kreis derjenigen, die Leistungen des SER beziehen können, wird durch das SGB XIV erweitert. Zukünftig können auch Opfer psychischer Gewalt – hierunter fallen insbesondere Fälle von sexueller Gewalt – Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts erhalten. Opfer von Gewalttaten werden unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus gleichbehandelt.

Betroffene werden durch Schnelle Hilfen in einem erleichterten niedrigschwelligen Verfahren zeitnah unterstützt. Bundesweit wird seit dem 1. Januar 2021 sichergestellt, dass flächendeckend eine Soforthilfe in einer Traumaambulanz gewährleistet wird. Durch ein Fallmanagement werden Betroffene im Antrags- und Verwaltungsverfahren unterstützt und begleitet.

Der Teilhabegedanke wird deutlich gestärkt. Teilhabeleistungen werden künftig grundsätzlich ohne Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen erbracht.

Auch die neue Bundesregierung will sich dem Thema Opferschutz widmen und Lücken im Opferentschädigungsrecht und der Opferhilfe schließen. Konkrete Gesetzesentwürfe dafür liegen aber noch nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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