Wer ist direkte Ansprechpartner für Auszeichnungen nicht Bund gebundener Hilfs/ Retter Organisationen, etc. ?
....um für die Teilnehmende Mannschaft grösser 100 Mitglieder eine angepasste Auszeichung für deren Einsatz zu bekommen. mfg Markus St.
Sehr geehrter Herr S.,
zunächst möchte ich mich auch ganz persönlich für den unermüdlichen Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Rahmen der Flutkatastrophe bedanken. Es ist sehr wichtig, dass viele Helferinnen und Helfer für Ihren Einsatz mit der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ geehrt werden. Eine kleine Anzahl von Helferinnen und Helfern wurde bereits am 19. Oktober letzten Jahres von Frau Ministerin Faeser mit der Medaille ausgezeichnet, für den Großteil wird das aber erst dieses Jahr der Fall sein.
Der dafür zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Stiftungserlass für die Fluthelfermedaille 2021 beschreibt auch das Vorschlagsverfahren für sog. Dritte, also Hilfskräfte, die nicht einer Organisation des Bundes angehören.
Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich bestimmte Vertreter der Bundesorganisation, im Falle des THWs die THW-Landesbeauftragten. Die Vorschlagsberechtigten der Bundesorganisationen sollen auch die Vorschläge für die Verleihung von Medaillen an Dritte abgeben. Vorschläge müssen bis zum 30. Juli 2023 eingereicht werden. Die Medaillen werden dann schlussendlich auch durch die Vorschlagsberechtigten verliehen. Den Erlass können Sie im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 26. September ab Seite 1494 nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff