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Johann Saathoff
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Frage von Martin M. •

Warum wird die "Letzte Generation" nicht als kriminelle Vereinigung verboten, obwohl diese ständig und -bisher- hauptsächlich Straftaten/Ordnungswidrigkeiten zum Erreichen ihrer Ziele beging?

Warum wurde die Organisation "Letzte Generation" trotz wiederholter schwerer Straftaten wie Sachbeschädigung, Straßenverkehrsgefährdung, Behinderung der Staatsgewalt, Belästigung, Nötigung usw. bislang nicht verboten, obwohl die Begehung dieser Straftaten offenbar für sie legitim ist?
Könnten härtere Maßnahmen ergriffen und angemessene Strafen verhängt werden, um ihre Taten wirksamer zu bekämpfen?
Warum werden die Geldquellen der Organisation nicht unterbrochen bzw. trocken gelegt, beispielsweise durch Schadensersatzforderungen, Straf- und Ordnungsgelder? Wäre es nach dem Verbot nicht auch möglich, die Geldgeber wegen der Finanzierung einer kriminellen Vereinigung anzuklagen und die Geldmittel einzuziehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ihre Frage ist eine wertvolle fachliche Frage, die in meine Zuständigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat fällt. Abgeordnetenwatch bezieht sich jedoch auf meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter. Hier beantworte ich also gern Fragen rund um mein Abgeordnetenmandat. Daher bitte ich Sie Ihre Fragen direkt an das Bundesinnenministerium zu richten. Der Bürgerservice des BMI können Sie unter folgendem Link erreichen:
https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerkommunikation/buergerkommunikation-formular-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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