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Johann Saathoff
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Frage von Lübbo B. •

Warum gibt es eine neue Frist für die Beantragung der THG-Quote? Der Termin wird auf den 15.11. vorgezogen. Vorher war es der 28.02. des Folgejahres.

Moin,
es kann doch nicht sein, dass BürgerInnen, die sich zwischen dem 15.11. und 31.12. ein e-Fahrzeug zulegen, von der Förderung ausgeschlossen werden.
Die offizielle Begründung lautet: Das überforderte Umweltbundesamt wird weniger belastet. In der Behörde ist eine niederschwellige Digitalisierung des Prozesses bis heute nicht gelungen.
Das darf doch wohl nicht wahr sein. Durch die neue Regelung in Gänze kommt es ja zu noch mehr Bürokratie als bisher. Oder ist es so, dass durch die fortschreitende Digitalisierung in den Verwaltungen Arbeitsplätze wegfallen, die jedoch erhalten werden müssen?

Viele Grüße aus Ostfriesland.

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Moin Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich ist es so, dass im Öffentlichen Dienst schon heute Personal fehlt. Mit mehr Digitalisierung wird die bestehende Lücke also bestenfalls verkleinert.

Dann handelt es sich bei der THG-Quote nicht um eine Förderung, sondern um ein Zertifikat für eine Emissionseinsparung, das am Markt veräußert wird. Wenn Sie kurz vor Jahresende ein E-Auto zulassen, dürfte sich die tatsächliche Emissionseinsparung im Zulassungsjahr ja auch sehr in Grenzen halten, jedenfalls weit unter den pauschal für ein ganzes Jahr angenommenen 2000 kWh Stromverbrauch liegen. Zudem wird eben das Umweltbundesamt entsprechend entlastet. Ab dem folgenden Jahr können Sie dann selbstverständlich Ihr Zertifikat beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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