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Johann Saathoff
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Frage von Sabine G. •

Referentenentwurf des BBVAngG - Widerspruch doch notwendig gewesen?

Lieber Herr Saathoff,

in den vergangenen Monaten haben Sie auf mehrere Nachfragen wie folgt geantwortet: „Die Neuregelung wird auch eine Nachzahlung bis zum Jahr 2021 enthalten, sodass Ihnen dieses Geld nicht verloren geht.“

Sehe ich es im Referentenentwurf richtig, dass es keine automatische Nachberechnung ab 2021 gibt, sondern nur offene Widersprüche beschieden werden und der Rest leer ausgeht?

Vielen Dank für Ihre Antwort vorab.

Beste Grüße
Sabine G.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Nachzahlung zur Sicherstellung einer amtsangemessene Alimentation bis zum Jahr 2021 soll laut Referentenentwurf (Artikel 1, § 79, Abs. 6) für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 sowie für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.06.2023 über einen einmaligen Ausgleichsbetrag erfolgen. Die Details dazu sollen per Verordnung geregelt werden. Die Verordnungsermächtigung finden Sie im selben Paragraphen in Absatz 8.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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