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Johann Saathoff
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Frage von Falk N. •

Moin Herr Saathoff, wie beantragen HiOrgs die Einsatzmedaille Fluthilfe für Ihre Kräfte. Antragsberechtigt sind nur Bundeseinrichtungen.

Moin Herr Saathoff, im Juni fragte ich nach der Verleihung der Fluthelfermedaille des Bundes. Seit heute ist das Gesetz in Kraft.
Leider wissen die HiOrgs teilweise nicht, auf welchem Wege sie für ihre Kräfte die Auszeichnung erwirken, da sie gem. Gesetz nicht antragsberechtigt sind. Wird es hier über die jeweiligen Einrichtungen des Bundes eine Aufforderung an die HiOrgs geben, die oft mit verschiedenen Antragsberechtigten von THW, Bw, etc. zusammengearbeitet haben? Oft wurden sie auch über die Bezirksregierungen angefragt. Erfolgt die Meldung also über die Länder, die das Personal bereits erfasst hatten? Wer stößt den Prozeß an?

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Moin Herr N.,
zunächst möchte ich mich auch ganz persönlich für den unermüdlichen Einsatz der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Rahmen der Flutkatastrophe bedanken. Es ist sehr wichtig, dass viele Helferinnen und Helfer für Ihren Einsatz mit der Einsatzmedaille „Fluthilfe 2021“ geehrt werden. Eine kleine Anzahl von Helferinnen und Helfern wird bereits am 19. Oktober von Frau Ministerin Faeser mit der Medaille ausgezeichnet werden, für den Großteil wird das aber erst später der Fall sein.
Der dafür zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Stiftungserlass für die Fluthelfermedaille 2021 beschreibt auch das Vorschlagsverfahren für sog. Dritte, also Hilfskräfte, die nicht einer Organisation des Bundes angehören.
Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich bestimmte Vertreter der Bundesorganisation, im Falle des THWs die THW-Landesbeauftragten. Die Vorschlagsberechtigten der Bundesorganisationen sollen auch die Vorschläge für die Verleihung von Medaillen an Dritte abgeben. Vorschläge müssen bis zum 30. Juli 2023 eingereicht werden. Die Medaillen werden dann schlussendlich auch durch die Vorschlagsberechtigten verliehen.
Wie genau die einzelnen Bundesorganisationen und deren Landesverbände im Rahmen des Erlasses tätig werden, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen, da der Erlass erst kürzlich veröffentlicht wurde und bei den Bundesorganisationen noch kein Einvernehmen über das Verfahren hergestellt werden konnte. Es ist beim THW davon auszugehen, dass dort eine Abfrage der Ortsverbände stattfinden wird, die auch die Frage nach beteiligten Dritten einschließt. Ich empfehle Ihnen, sich an die entsprechende Bundesorganisation zu wenden.
Den Erlass können Sie im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 33 vom 26. September ab Seite 1494 nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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