Lieber Herr Saathoff, ist der Bundesregierung bewusst, dass die Bundesländer ihre Beamtenbesoldungen jüngst teilweise bereits erheblich reformiert haben?
Das Bundesland NRW hat mit Wirkung zum 1.12.2022 den dortigen Familienzuschlag substantiell erhöht
(https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte).
Selbst wenn man berücksichtigt, dass die Grundbesoldung im Bund höher ist, verdienen verheiratete Bundesbeamte mit Kindern nunmehr im Ergebnis etliche (!) hunderte € im Monat weniger, als ein vergleichbarer Landesbeamter NRW.
In NRW (z.B. in der Bundesstadt Bonn) stehen diverse Bundes- und Landesbehörden in einem starken Wettbewerb um Personal. Wie will der Bund hier im Kampf um die besten Köpfe bestehen?
Dürfen Bundesbeamte darauf vertrauen, dass ihr Dienstherr sich bei etwaigen Ansprüchen betreffend eine mögliche fehlende verfassungsgemäße Besoldung in der Vergangenheit nicht auf Verjährung o.ä. beruft? Meine Frage zielt darauf ab, ob es zweckmäßig ist, 2022 einen Widerspruch gegen die Besoldung zu prüfen.
Beste Grüße aus dem Rheinland
Moin Herr S.
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich ist auf Bundesebene bekannt, dass einzelne Bundesländer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihre Besoldung bereits angepasst haben.
Zu der Frage ob es zweckmäßig ist, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen, kann ich Ihnen leider keine Einschätzung liefern.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff