Lieber Herr Saathoff, in dem Referentenentwurf des BMI zur amtangemessenen Besoldung fühle ich mich zu NULL% berücksichtigt. Ich: A9g Stufe 5, verh, 2 Kinder, Mietstufe II.. Was ändert sich für mich?
Liest man diesen Entwurf, dann fallen einem eklatante Anfängerfehler auf, die einem Referent im BMI oder zumindest demjenigen, der das Teil freigibt, nicht passieren dürfen.
In dem Referentenentwurf steht z.B. : ".....Es bekräftigt seine Rechtsprechung, dass die Nettoalimentation ab dem dritten Kind mindestens 15 Prozent über dem realitätsgerecht ermittelten grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf dieses Kindes liegen muss."
FALSCH: Es sollen/müssten IMMER 15% zwischen Grundsicherung und A3 St. 1 sein. (Bald Ja A4 Stufe 5)
Das BVerfG schreibt in seinem Beschluss, dass die niedrigste BesGrp 15% oberhalb der Grundsicherung liegen muss.
Im Entwurf, wie auch der Vergangenheit, (Siehe BesGrp A2) streicht man einfach alle BesGrp und überspringt zur Not einige Stufen, welche nicht 15% oberhalb der Grundsicherung liegen und schon ist das Problem für die Herren erledigt?? Verdient der A3er Stufe 1 dann bald das gleiche, wie ein A4er Stufe 5? #Dienstpostenbeschreibung- /Bewertung #Qualifikation
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Hinweise. Ich gehe davon aus, dass diese Fragen im weiteren Verfahren noch ausführlich beleuchtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff