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Johann Saathoff
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Frage von Jörg O. •

Ist im Referentenentwurf des BBVAngG bewusst eine überproportionale Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigung gegenüber Vollzeitbeschäftigung vorgesehen worden?

Sehr geehrter Herr Saathoff,
der Referentenentwurf des BBVAngG beinhaltet eine überproportionale Schlechterstellung von Teilzeit- gegenüber Vollzeitbeschäftigten.
Im Fall eines verheirateten Ehepaares im öD, bei dem beide 50% tätig sind, erhalten beide trotzdem in Summe nur die Hälfte des AEZ eines Vollzeitbeschäftigten, dessen Ehepartner beurlaubt/nicht im öD tätig ist, da die Konkurrenzregeln eine doppelte Kürzung vorsehen (im Gegensatz zum „regulären“ Familienzuschlag). Zuerst erhält nur ein Beschäftigter den AEZ für das jeweilige Kind, der danach noch aufgrund der Teilzeit zusätzlich gekürzt wird. Beim Verheiratetenanteil erfolgt die doppelte Kürzung durch eine Halbierung des Betrages, der danach ebenfalls noch aufgrund der Teilzeit gekürzt werden soll.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat jedoch eine überproportionale Schlechterstellung ohne Sachgrund von Teilzeit als verfassungswidrig eingestuft.
Wie lässt sich die Schlechterstellung im BBVAngG hiermit in Einklang bringen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Frage. Für eine solch detaillierte Frage ist das Format Abgeordnetenwatch nicht die richtige Plattform. Eine solche Frage muss im weiteren Verfahren beleuchtet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich hier nicht darauf eingehe.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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