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Johann Saathoff
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Frage von Maik S. •

Ist Ihr Referentenentwurf tatsächlich verfassungskonform? Ist Ihr Entwurf aufgrund der ungleichen Behandlung beim Erfahrungsstufenaufstieg mit dem Grundgesetz vereinbar?

Sehr geehrter Herr Saathoff,
gemäß Ihres Referentenentwurfs sollen die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst angehoben werden. Folgende Eingliederung sieht Ihr Entwurf vor:

Besoldungsgruppe A 4 Stufe 5, A 5 Stufe 5, A 6 Stufe 3 und A 7 Stufe 2.

(vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf).

Bisher waren die Erfahrungsstufen an die stetig wachsende Berufserfahrung des Beamten geknüpft. Des Weiteren waren die Stufenaufstiege für alle Laufbahngruppen gleich (vgl. https://www.beamtenbesoldung.org/beamtenbesoldung/stufen.html).

Ich frage daher an, ob Ihr Referentenentwurf tatsächlich verfassungskonform ist? Des Weiteren frage ich an, ob Ihr Entwurf aufgrund der ungleichen Behandlung beim Erfahrungsstufenaufstieg überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich wurde der Entwurf im BMI auf seine Verfassungskonformität geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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