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Frage von Manuel S. •

Ist ihnen bei dem Referentenentwurf zum BBVAnG aufgefallen, dass nach den neuen Regeln der Beamte im Einstiegsamt A5 St. 5 eine höhere Besoldung erhält als der Beamte im Einstiesgamt A6 St.3/A7 St.2?

Im vorgestellten Refrentenentwurf bekommt der Beamte im Einstiegsamt A5 Stufe 5 eine höhere Besoldung als in den anderen Einstiegsämtern A6 St. 3 und A7 St. 2. Des Weiteren konnte ich aus den Ausführungen nicht erkennen, ob dass nun niedrigste Einstiegsamt A4 St. 5 auch für Soldaten angenommen wird. Wenn ja könnte der Fall eintreten, dass zwei Soldaten zur gleichen Zeit eingestellt werden der eine mit A4 St. 5 und der andere mit A6 St. 3. Innerhalb von ungefähr 2 Jahren kann aber der Soldat, vorrausgesetzt er wählt die richtige Laufbahn, ebenfalls Besoldungstufe A6 erreichen bloß hat er hier dann schon die St. 5 und bekommt nun deutlich mehr, als der andere Soldat der immer noch in Stufe 3 ist, mit der gleichen Erfahrungszeit. Ist Ihnen dieser Sachverhalt bewusst? Falls die Soldaten hiervon explizit ausgenommen sind, müsste dann die Berechnung der Mindestalimentation nicht Anhand des Soldaten gemacht werden, der die Besoldungstufe A3 bekommt? Wird er dann von A3/1 in A4/5 bef.?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass diese Frage im weiteren Verfahren noch ausführlich beleuchtet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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