Ist die Erhöhung des Bürgergelds 2024 auf 537 Euro bereits im BBVAngG berücksichtigt worden? Wenn nein, warum nicht? Was spricht gegen eine Berücksichtigung?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
in den Medien wurde berichtet, dass das Bürgergeld auf 537 Euro nächstes Jahr angehoben werden soll. Unabhängig davon, ob es diese Summe nächste Jahr werden wird, wieviel Puffer wird im kommenden BBVAngG für die Bürgergelderhöhung 2024 eingerechnet? Da sich der Bund zum Ziel gemacht hat, die amtsangemessene Alimentation nur in Cents zu übersteigen verbleibt meiner Ansicht nach kaum ein Spielraum, als dieses jetzt bereits mit zu berücksichtigen. In diesem Monat wurde bereits der dritte Geburtstag des Beschlusses vom BVerfG "gefeiert". Wieso braucht das BMI mehr als drei Jahre für die Umsetzung des Beschlusses? Andere Themen werden direkt angegangen und erledigt. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass mittlerewile überhaupt keine Wertschätzung mehr erfolgt und nur Besoldung nach Kassenlage gemacht wird, obwohl das BVerfG bereits entschieden hat, dass das nicht gemacht werden darf.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihre Ungeduld sehr gut. Ich kann Ihnen aber versichern, dass eine amtsangemessene Alimentation und die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig sind. Genau deshalb dauert es auch etwas länger.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff