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Johann Saathoff
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Frage von Stephan D. •

Haben Sie den Ernst der Lage tatsächlich verstanden? Wie schaut für Sie ein moderner Arbeitgeber (Staatsdienst) aus?

Guten Tag Herr Saathoff,

die deutliche Mehrheit der Beamtinnen und Beamten wird nicht mit mehr als 20.000 € im Monat besoldet. Mit Textbausteinen zu antworten, die auch auf der Seite eines Kollegen zu finden sind, ist meiner Meinung etwas dürftig.

Beamtinnen und Beamte werden seit Jahren nicht amtsangemessen besoldet. Diese Aussage ist ein gerichtlicher Fakt. Die damalige “temporäre” Erhöhung der Wochenarbeitszeit wurde als Maßnahme zur Konsolidierung des Bundeshaushalts (Finanzkrise 2006) vollzogen. Demnach werden seit 2006 unbezahlte Überstunden geleistet. Seit Jahren fehlen mehr als 300.000 Beamtinnen und Beamte. Dies sind weitere Fakten! Ich stelle Ihnen daher die Fragen: Haben Sie den Ernst der Lage tatsächlich verstanden? Wie schaut für Sie ein moderner Arbeitgeber (Staatsdienst) aus?

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Sehr geehrter Herr D.,
selbstverständlich bin ich mir und ist sich das Bundesministerium des Innern und für Heimat der Situation bewusst.
Zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur amtsangemessenen Alimentation hat BMI einen entsprechenden Gesetzentwurf erstellt, der unter anderem vorsieht, das Eingangsamt und die erste Erfahrungsstufe im einfachen Dienst (einschließlich entsprechender Folgeanpassungen bei den Grundgehaltsstufen im einfachen und mittleren Dienst) anzuheben. Die Beihilfebemessungssätze für den Alimentationsberechtigten und berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder sollen angehoben werden. Daneben ist vorgesehen, einen sog. alimentativen Ergänzungszuschlag in das Besoldungsrecht einzuführen, der regionale Gegebenheiten in den Wohnkosten wie auch die konkreten Bedarfe insbesondere von Kindern berücksichtigt.
Für alle Besoldungsberechtigten sieht der Gesetzentwurf für den Zeitraum ab 2021 entsprechende Nachzahlungen vor.
Ich hoffe, dass die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung bald abgeschlossen wird und Gesetzentwurf dann möglichst schnell das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag durchläuft.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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