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Johann Saathoff
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Frage von Henryk O. •

Einsatzmedaille Fluthilfe 2021 an zivile Helfer?

ich möchte die Frage von meinem Vorredner, aufgreifen ich meine Problematik schildern,
ich habe als ziviler Helfer am Wochenende (2Tage) während meiner Reservedienstleistung in Rheinbach bei den Aufräumarbeiten unterstützt. Die Bw verweigert mir die Einsatzmedaille Fluthilfe 2021, mit der der Begründung ich hätte mit keiner Organisation zusammengearbeitet, darum ging es doch gar nicht , sondern um den Betroffenen Menschen Hilfe zu leisten. Falle ich überhaupt unter den Punkt Dritte ? Steht mir die Auszeichnung überhaupt zu?
Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen im Voraus
O.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage. Der für die Fluthelfermedaille 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Stiftungserlass beschreibt das Vorschlagsverfahren für sog. Dritte, also Hilfskräfte, die nicht einer Organisation des Bundes angehören. Vorschlagsberechtigt sind ausschließlich bestimmte Vertreter der Bundesorganisation, im Falle des THWs z. B. die THW-Landesbeauftragten oder eben die Bundeswehr. Die Vorschlagsberechtigten der Bundesorganisationen sollen auch die Vorschläge für die Verleihung von Medaillen an Dritte abgeben. Vorschläge müssen bis zum 30. Juli 2023 eingereicht werden. Die Medaillen werden dann schlussendlich auch durch die Vorschlagsberechtigten verliehen. Da die Bundeswehr sich nicht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat befindet, kann ich zur Vergabe bei der Bundeswehr leider nicht mehr sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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