BBVAngG - Gesetzes verkündet - wann ist mit einer Verabschiebung zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
wann ist mit einer Verabschiebung zu rechnen? Bleibt es bei den Fristen die im Referentenentwurf genannt sind? Explizit, dass der Familienzuschlag der Stufe 1 für verheiratete Beamte nur für Ehen gilt, die bis zum 30.07.2023 geschlossen wurden oder wird sich das Datum verschieben? Oder wird die Übergangsregelung des § 79 dann auf ein späteres Datum geändert?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Z.,
vielen Dank für Ihre Frage. BMI hat zur Umsetzung der durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 konkretisierten verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in das Bundesrecht einen austarierten Referentenentwurf erstellt, der zurzeit mit den Ressorts abgestimmt wird.
In Umsetzung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 auf den Beamtenbereich wird das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zunächst vorgezogen. Danach wird das Gesetzgebungsverfahren zur Alimentation so schnell wie möglich finalisiert.
Zu Ihrer Frage zu den Fristen in Bezug auf den Familienzuschlag, kann ich Ihnen leider keine abschließende Antwort geben, da sich sowohl bis zum Kabinettbeschluss als auch im parlamentarischen Verfahren Änderungen ergeben können.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff