Amtsangemessene Alimentation in Zusammenhang mit dem Bundeshaushalt 2024
Sehr geehrter Herr Saathoff,
Erst einmal wünsche ich Ihnen ein gesundes neues Jahr.
Ich werde sie nicht erneut mit der Frage zum Sachstand der amtsangemessenen Alimentation behelligen.
Jedoch, im Bezug auf dieses Thema, frage ich mich, welche Möglichkeiten ich als Bürger habe, um gegen die verhältnismäßig lange Erarbeitung des Referentenentwurfes vorzugehen.
Gibt es im Gesetzt eine Frist, der dem Gesetzgeber vorgibt eine bestimmte gesetzliche Regelung zu erarbeiten?
Weil wenn nicht, könnte dieser Entwurf ja noch weitere 2 Jahre bis zur Umsetzung benötigen!
Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob sie mit dem neuen Referentenentwurf erneut nicht das Minimum der amtsangemessenen Alimentation sicherstellen, nur aufgrund des Haushaltsengpasses. Wird jetzt einfach nur versucht "irgendeinen" Referentenentwurf zu veröffentlichen und werden weitere Klagen in Kauf genommen, nur um das Problem auf die nächsten Haushaltsjahre, bzw der nächsten Regierung abzuwälzen?
Liebe Grüße aus Berlin
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich wünsche Ihnen ebenfalls ein gutes neues Jahr und bedanke mich für Ihre Rücksichtnahme. Eine Frist bezüglich der Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation gibt es für den Bund nicht. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 enthalten zwar den 1. Juli 2021 und den 31. Juli 2021 als Umsetzungsfristen, diese gelten bzw. galten aber nur für die von den Urteilen direkt betroffenen Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Nichtsdestotrotz haben sich auch die anderen Bundesländer und der Bund ebenfalls auf den Weg gemacht, eine entsprechende amtsangemessene Alimentation herzustellen. Der Bund ist nach wie vor bestrebt, das schnellstmöglich zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff