Alimentation der unterhaltspflichtigen Beamten mit mehr als zwei Kindern
Sehr geehrter Her Saathoff, Sie führten zu dem in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung aus, dass es sich hierbei um einen feingraduierten Entwurf handelt, der bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat. Leider musste ich feststellen, dass der alimentative Ergänzungszuschlag in dem Entwurf aus Januar an die tatsächliche Zahlung des Kindergeldes koppelt wurde. Hierbei werden jedoch alle unterhaltszahlenden Beamten vergessen, welches auch von einigen Fachorganisationen in ihren Stellungnahmen moniert wurde. Nun endet mit einer Scheidung nicht das Kindschaftsverhältnis und somit auch nicht die Alimentationpflicht des Dienstherren. Selbst bei praktizierten Wechselmodellen, wo der Beamte neben den Unterhaltsverpflichtungen entsprechenden Wohnraum für die Kinder vorhält, ist er oft nicht Bezieher der Kindergeldes. Wird im aktuellen Entwurf dieser Fehler behoben sein?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat sich mit den zum Referentenentwurf eingegangenen Stellungnahmen intensiv auseinandergesetzt, so auch beim Thema alimentativer Ergänzungszuschlag und Kindergeld. Es wurde bislang aber kein weiterer Entwurf veröffentlicht, weshalb ich hierzu leider keine genaueren Ausführungen machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff