Frage an Johann Saathoff von Monika à T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Saathoff,
ich gehöre zu den langjährigen ex.Krankenpflegekräften, die desillusioniert ihren Beruf aufgegeben haben. Die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden in den Krankenhäusern haben sich in den letzten Jahrzehnten derart verschlechtert, dass eine patientenbezogene, geplante Pflege mit Zeit für die Durchführungen der pflegerischen Tätigkeiten und Gesprächen mit den Patienten nicht mehr vorhanden ist. Wenn nicht bald etwas unternommen wird, steuern wir in der BRD auf einen Pflegenotstand zu, der sich nicht mehr beherrschen lassen wird.
Meine Fragen an Sie: wie stellt sich die SPD die Zukunft der Pflege in den Krankenhäuser vor? Gibt es konkrete Pläne, die vorhandenen Probleme in Angriff zu nehmen? Wie steht die SPD zu dem Thema "Pflegekammer"?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort,
mfG,
M. à Tellinghusen
Sehr geehrte Frau Tellinghusen,
an dieser Stelle kann ich Ihnen leider nur sehr verkürzt unser Konzept zur Krankenhausreform darstellen.
Zum Bereich Arbeitsbedingungen hier nur ein paar Stichpunkte: Wir fordern:
- die Entwicklung verbindlicher bundeseinheitlicher Mindestpersonalstandards, um möglichen Anreizen zu einem Personalabbau entgegenzuwirken und Maßstäbe für eine angemessene Personalausstattung - insbesondere in der Pflege - festzulegen. Dazu ist eine ständige Kommission, bestehend aus Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, der Gewerkschaften und der Pflegeverbände einzurichten. Aufgabe der ständigen Kommission ist es, unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Versorgungsrealität bundeseinheitliche Mindestpersonalstandards zu ermitteln und verbindlich zu vereinbaren. Die ständige Kommission hat sich dabei auch über mögliche regionale Besonderheiten zu verständigen.
- Krankenhäuser mit Vergütungsabschlägen zu sanktionieren, wenn sie ohne eine regionale Besonderheit die vereinbarten bundeseinheitlichen Mindestpersonalstandards unterschreiten.
- Krankenhäuser mit Vergütungsabschlägen zu sanktionieren, wenn sie Pflegepersonal unter Tarif vergüten oder den gesetzlichen Mindestlohn unterschreiten.
- zu prüfen, ob die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der stationären Kinderkrankenpflege mit einer verbindlichen Fachkraftquote gesichert werden sollte.
- die Implementierung eines Frauenförderplans als Gemeinschaftsaufgabe der Personalverwaltung und aller Leitungs- und Führungskräfte; die Prüfung, ob die Tätigkeiten von Frauen und Männern in Krankenhäusern nach gemeinsamen Kriterien bewertet werden und ob die Vorschriften, Kriterien und Verfahren der Entgeltdifferenzierung beim anforderungsbezogenen Grundentgelt, bei Stufensteigerungen und beim Leistungsentgelt geltendem Recht entspricht; die Umsetzung einer mindestens 40-prozentigen Frauenquote für alle Führungs- und Leitungsebenen im Krankenhausunternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff