Frage an Johann-Henrich Krummacher von Michael B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Krummacher,
Als ich am 26.11.2007 die Fragestellung, welche Herr Langjahr hier so 1:1 übernommen hat, an einen CSU Kollegen von Ihnen richtete, war mir die Bedeutungslosigkeit des EU-Rechts für die Problematik noch nicht bekannt. Lassen Sie mich daher das Problem klarer formulieren:
Im Jahre 2003 wurde die Energiegrenze für Spielzeug von 0,5 auf 0,08J herabgesetzt. 2004 brachte das BKA jedoch einen Bescheid heraus, der die Grenze für Geschoss-Spielzeug wieder auf 0,5 J anhob. Dieser Bescheid bildet seither die vom BKA selbst geschaffene Grundlage für den Verkauf von Softair-Waffen bis 0,5J, schuf aber einen Konflikt mit dem WaffG. Noch am 09.07.2007 empfahl das Bundesministerium des Innern in einem Schreiben an die Innen- und Justizministerien der Länder, von der Einleitung von Strafverfahren gegen Händler und Käufer von Soft-Air-Waffen abzusehen bzw. anhängige Ermittlungsverfahren einzustellen, da im Zuge der Waffenrechtsnovelle die Energiegrenze im Gesetz der des BKA-Bescheids angepasst werde.
Seit über 3 Jahren also sind Geschoss-Spielzeuge mit bis zu 0,5 Joule als Spielzeug erwerbbar und wurden in diesem Zeitraum hunderttausendfach an Jugendliche verkauft.
Sollten diese Gegenstände nun unter das Waffengesetz fallen droht die Kriminalisierung all dieser Jugendlicher!
1. Da als Spielzeug deklariert verfügen diese Gegenstände nicht über die "F" Markierung für freie Waffen.
2. Dürfen als freie Waffen dann auch nicht von Jugendlichen unter 18 Jahren besessen werden. (aus denen besteht aber der Hauptkäuferkreis)
3. Auch bei Volljährigkeit und nachträglicher Markierung noch illegal sind vollautomatische Softair-Waffen, da das Gesetz nur Halbautomaten zulässt.
Wissen Sie um diese Problematik?
Mit der 0,08 J Regelung schafft sich der Staat künstlich illegale Waffen und kriminalisiert willkürlich Jugendliche ohne Zugewinn an Sicherheit. Und das, obwohl erst der Staat selbst den Verkauf dieser Gegenstände ermöglichte und duldete.
Mit freundichen Grüßen
M. Behr