Frage von Jürgen W. • 15.08.2005
Frage an Johann-Henrich Krummacher von Jürgen W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Krummacher,
die Studienzeit ist seit längerem nicht mehr für die Rente anrechenbar, wohl weil hier kein Gegenwert einbezahlt wurde.
Mich würde interessieren, wie auf diesem Hintergrund eine Anrechnung der Ausbildungs- und Arbeitszeiten der früheren DDR - Bürger auf die Rente begründet wird.
Das Argument angeblich sehr hoher Verdienste aller Akademiker zählt bei Lohnstagnation und steigender Arbeitslosigkeit auch in dieser Gruppe in meinen Augen jedenfalls überhaupt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Wieland
Antwort ausstehend von Johann-Henrich Krummacher CDU