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Johann-Henrich Krummacher
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Frage von Andreas S. •

Frage an Johann-Henrich Krummacher von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krummacher,

diese Argumentation zum Thema Online-Durchsuchungen hatten Sie mir bereits entgegengebracht. Bitte beantworten Sie doch die KONKRETEN Fragen (s.u.). Darin liegt der Kern des Problems.

FRAGEN_______________________________
Wenn man die Pädophilen nicht kennt, wie will man sie identifizieren, ohne grundsätzliche ALLE Computer ALLER Haushalte zu filzen? ("Schleppnetztaktik")

Wie wollen Sie die Opfer, also die Kinder, schützen, wenn Sie eine unspezifische Jagd auf die Konsumenten beginnen?

Wie, glauben Sie, soll eine "Online Durchsuchung" eine Abgrenzung zwischen Inhalten des Kernbereiches der privaten Lebensführung und ermittlungsrelevanten Fakten gewährleisten? Durch "Suchbegriffe"?

Wie wollen Sie Vertrauen schaffen, wenn Sie die Bürger staatlicher Willkür ausliefern? Denn welcher Bürger kann dem Staat noch trauen, wenn er damit rechnen muss, Opfer eines staatlichen Computereinbruchs zu werden?

Wie, glauben Sie, soll gewährleistet werden, das durch den staatlichen Computereinbruch kein Datenverlust, keine Inkompatibilitäten, keine Beeinträchtigung des Eigentums der durchsuchten Person eintritt?

Wie gehen Sie damit um, dass der Beschuldigte - im Gegensatz zur "normalen" Durchsuchung - elementarer Grundrechte beraubt wird? Er hat nicht mehr die Gelegenheit, einen Anwalt oder Zeugen hinzuzuziehen und er kann Beschädigungen durch die Beamten nicht nachweisen.

Wie gehen Sie mit dem Risiko um, dass Beamten Beweismittel in Einzelfällen unterschieben könnten?
_________________________________
Sie schrieben: "...seien Sie versichert: wir werden uns in den kommenden Beratungen sehr dafür einsetzen, dass das berechtigte Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Einklang und nicht zu Lasten des bestimmt nicht weniger wichtigen Schutzes der Grund- und Freiheitsrechte erfolgt."

Dessen bin ich mich in keinsterweise sicher. Wieso? Mautdaten sind Fahndungsdaten, Ausweitung der DNA-Datenbank etc. Es reißt IMMER ein. Das Vertrauen ist weg.

Vielen Dank!
A. Stiller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stiller,

vielen Dank

für Ihre erneute Anfrage. Ich hoffe, zur Klärung einiger grundlegender Missverständnisse beitragen zu können. Um es nochmals deutlich zu sagen: Wir wollen eine gesetzliche Grundlage schaffen, durch die Online-Durchsuchungen auf rechtsstaatlich sicherem Boden stehen und ausschließlich in ganz konkreten Situationen in Betracht kommen, bei denen es hinreichende Verdachtsmomente auf schwere Straftaten gibt. Sie müssen individuell von einem Richter nach eingehender Prüfung genehmigt werden und unterliegen damit der rechtsstaatlichen Kontrolle. Ergibt die Prüfung, dass tatsächlich eine erhebliche Bedrohung für sie öffentliche Sicherheit sowie Leib und Leben (mögliche Terroranschläge, das von mir genannte Beispiel der Pädophilie), so müssen spezifische Computerprogramme geschrieben und auf die geeignete Weise auf einem bestimmten Rechner installiert werden. Das Bundeskriminalamt schätzt die Anzahl der Durchsuchungen, die so durchgeführt werden können, auf ca. zehn pro Jahr für die gesamte Bundesrepublik ein – gerade wegen der von uns angestrebten, hohen rechtsstaatlichen Standards und des enormen Aufwandes. Ganz abgesehen von der Tatsache, dass ein anderes Verfahren aufgrund der enormen und quantitativ nicht auswertbaren Datenflut ohnehin völlig sinnlos wäre. Vor diesem Hintergrund kann weder von „Willkür“ noch von „Schleppnetztaktik“ die Rede sein. Ausdrücke wie „unspezifische Jagd auf Konsumenten“ zeigen, wie groß die bestehenden Missverständnisse zum Teil sind und wie hoch der Erklärungsbedarf ist. Auch besteht kein Anlass zur Sorge vor einem unachtsamen Umgang durch die Ermittlungsbehörden, der etwa zu einem Verlust von Daten führt. Gerade die Ermittler haben doch ein Interesse an der Kompatibilität der Dateien sowie daran, dass keine Spuren oder Zerstörungen auftreten. Gerade um dies zu vermeiden müssen ja die jeweils spezifischen Programme auf Basis der bisherigen Ermittlungen geschrieben werden. Dies hängt – um es nochmals zu betonen – vom jeweiligen konkreten Einzelfall ab. Auch führt ein konstruierter Gegensatz von „normalen“ Durchsuchungen und Online-Durchsuchungen in die Irre. Die geschilderten Befürchtungen betreffen theoretisch jede verdeckte Ermittlung. Einen bewussten Missbrauch etwa seitens der ermittelnden Beamten pauschal zu unterstellen ist jedoch abwegig. Dafür sorgt bereits die Vielzahl der Beteiligten. Um es klar zu sagen: Online-Durchsuchungen sind kein Allheilmittel. Terroristen und Kriminelle können auch hier versuchen, sich etwa durch Schutzprogramme zu schützen. Deshalb aber gänzlich auf solche Untersuchungen zu verzichten wäre genauso falsch wie fahrlässig. Wir brauchen ein Gesetz zur Online-Durchsuchung – gerade weil wir einen rechtsstaatlich fundierten Rahmen brauchen, der die Bürgerrechte garantiert. Gerade deshalb darf es keine „Grauzonen“ geben.

Mit freundlichen Grüßen
Jo Krummacher