Frage an Johann-Henrich Krummacher von Jan S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Krummacher,
wie ich der Seite http://g8-tv.org entnehme, kommt es derzeit zu einem Bundeswehreinsatz in Mecklenburg-Vorpommern, also innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik. Die Bundeswehr übernimmt nach dem Filmbericht http://g8-tv.org/index.php?play_id=1721 Polizeiaufgaben, obwohl es hierfür (noch) keine gesetzliche Grundlage gibt.
Wie stehen Sie zu Bundeswehreinsätzen im Inneren?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst ist festzuhalten, dass es derzeit sehr wohl Grundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren gibt. Tatsächlich ist es sogar das Grundgesetz selbst, das einen solchen Einsatz explizit zulässt (bzw. im Umkehrschluss: die Bundeswehr darf im Inneren nur eingesetzt werden, wenn dies durch das GG gedeckt ist). Dies umfasst etwa den Einsatz zur Hilfe bei Naturkatastrophen (Art. 35 Abs. 2 und 3 GG), zum Schutz ziviler Objekte bei einer Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und wenn die Kräfte der Polizei nicht ausreichen (Art. 87 a GG), oder ganz allgemein im Rahmen der so genannten Amtshilfe etwa im Sinne eine technischen Hilfeleistung. Im gleichen Maße nimmt übrigens auch unsere Polizei an Missionen im Ausland teil.
In dem von Ihnen genannten Videoclip ist ein Bundeswehrfahrzeug mit einer Infrarotkamera zu sehen. Dies ist meines Erachtens ein Indiz für die o. g. technische Hilfeleistung, die als solche von keiner seriösen und verantwortungsbewussten Seite zu beanstanden ist.
Auch in Zukunft wird es immer wieder Situationen geben, in denen eine enge Kooperation unserer Sicherheitsorgane notwendig ist. Dies folgt schon aus dem unterschiedlichen Kapazitäts- und Leistungsprofil. Parallelstrukturen -- konkret etwa die identische Ausrüstung von Polizei und Bundeswehr -- sind weder finanziell vertretbar noch sonst sinnvoll. Entscheidend ist vielmehr die demokratische Kontrolle unserer Sicherheitsorgane, die ich im Übrigen in keiner Weise gefährdet sehe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jo Krummacher