Frage an Jörn Thießen von Detlev T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thießen,
haben Sie Kenntnis über die folgende Änderung des Personenstandsgesetzes, die zum 1. Januar 2009 erfolgen soll – und wie stehen Sie dazu?
Bisher wird sichergestellt, dass NUR der Staat Ehen schließen kann; sichergestellt auch durch Strafandrohung. Das sollte auch so bleiben! Die Gründe dafür hat Robert Leicht überzeugend in dem Artikel „Kirchenrecht und Scharia“ in der ZEIT vom 11.12.2008 auf S. 5 dargestellt. Inhalt der Änderung des Personenstandsgesetzes ist es, dass diese Strafandrohung entfällt.
Anscheinend gibt es eine Bundesratsinitiative der Länder Bayern und Baden-Württemberg mit dem Ziel, den bisherigen Rechtszustand zu erhalten. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Initiative erfolgreich wird. Es wäre gut, wenn sich Schleswig-Holstein hier offensiv verhält und die Initiative unterstützt.
Es geht hier tatsächlich um ein grundlegendes Prinzip unseres säkularen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens, das nicht aufgegeben werden darf!
Bitte nutzen Sie Ihre Einflussmöglichkeiten in der Fraktion, interfraktionell und auch außerparlamentarisch, damit diese Änderung des Personenstandsgesetzes nicht in Kraft tritt.
Mit freundlichem Gruß
Detlev Träris
Sehr geehrter Herr Träris!
Mit der Bitte um Nachsicht für verspätete Antwort: Ich habe mich schon seit meiner Zeit als Pastor der nordelbischen Kirche für die Aufhebung des Verbotes der Voraustrauung eingesetzt. Praktisch hat dies in den letzten Jahrzehnten keine Rolle mehr gespielt. Aber es sollte möglich sein, die liturgische Form vor der staatlichen Anerkennung, an der wir unbedingt festhalten müssen, vorzunehmen.
Viele Grüße, Ihr Jörn Thießen