Frage an Jörn Thießen von Gerhard L. bezüglich Familie
Das Rentenprivileg wird am 01.09.09 bundesweit gekippt.
Liegt hier auch Gültigkeit für hessische Landesbeamte vor, oder ist das Land Hessen durch die Föderalismusreform aufgefordert, ein eigenes Gesetz vorzulegen?
Ganz konkret: Gilt für einen hessischen Beamten, der bereits im Ruhestand ist und im Sept. 2009 geschieden wird, die Aufhebung des Rentenprivilegs? Oder bleibt er ausgenommen, bis die hessische Gesetzgebung reagiert hat?
Ich wäre Ihnen für eine rasche Beantwortung dieser Frage sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen, Gerd Lohrey
Lieber Herr Lohrey,
zwar kenne ich die Materie ein bisschen, bin aber weit davon entfernt, Experte für den Wegfall des Rentenprivilegs zu sein. Ich würde Sie bitten, sich mit meinem Kollegen Sascha Raabe, dem SPD-Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, bezüglich eventueller hessischer Besonderheiten in Verbindung zu setzen. Ansonsten gilt in dieser wie in allen anderen konkreten Rechtsfragen natürlich die Empfehlung, im Zweifel über einen Anwalt verbindliche Auskünfte einzuholen.
Herzliche Grüße
Jörn Thießen