Frage an Jörn Thießen von Helmut R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Thießen,
Hier habe ich (aus dem Kreis Steinburg) eine Fragestellung von öffentlichem Interesse mit der Bitte um eine öffentliche Antwort.
Sachverhalt: Wenn eine von Bundestagsabgeordneten initiierte Armutskonferenz stattfinden soll und ein von Armut betroffener Bürger bittet um Teilnahme mit einem Redebeitrag von 30 Min. Wenn dann die Bemühungen des betroffenen Bürgers auf Grund der Zugehörigkeit zu einer anderen Partei welche dem Veranstalter nicht genehm ist negativ beschieden werden stellen sich mir die Fragen:
„ Ist es rechtlich mit dem GG für die Bundesrepublik zu vereinbaren einen betroffenen Bürger mit einem Redebeitrag von einer im öffentlichen Interesse liegenden Veranstaltung auszugrenzen?“
„ Ist es für Sie als Mensch und Bundestagsabgeordneten vertretbar oder würden Sie dem Betroffenen raten seine Entscheidung zu überdenken?“
„ Ist es in einer sich Demokratie nennenden Gesellschaft vertretbar einen Bürger nur weil er einer anderen zugelassenen Partei angehört auszugrenzen oder würde man diese Gesellschaft dann als Diktatur bezeichnen können?“
Vielen Dank für Ihre Antwort Ihr Helmut Radunski
Lieber Herr Radunski,
bei der letzten Bundestagswahl 2005 waren Sie Kandidat der NPD in meinem Wahlkreis. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich zu meinen Veranstaltungen keine Funktionäre der NPD einlade.
Herzliche Grüße
Jörn Thießen