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Jörn Thießen
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Frage von Henning T. •

Frage an Jörn Thießen von Henning T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thießen!

Zunächst möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben! Das zeigt doch, dass man sehr wohl gegen die Fraktionsmehrheit stimmen kann. Viele Ihrer Kollegen streiten dies hier auf Abgeordnetenwatch.de ab. Es heißt von Befürwortern von "Sicherheitsgesetzen" häufig, dass jemand, der sich nichts zu schulden kommen lassen hat, auch nichts zu befürchten braucht. Da sich Abgeordnete von der Speicherpflicht ausgenommen haben - was befürchten sie denn? Verdachtsmomente für unangezeigte Nebenverdienste? Was halten Sie von der Aktion http://www.uberwach.de/ ? Die Abstimmung im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung wurde nur kurzfristig angekündigt. Am Freitag 09.11.2007 fand sie statt, war aber am 06.11. zur bundesweiten Demonstration noch nicht offiziell auf den Plan gesetzt. Ist dieses Vorgehen üblich? Was halten Sie davon? Nun hat das Verfassungsgericht vorläufig entschieden, dass die Verbindungsdaten grundsätzlich gespeichert werden müssen, auch wenn es die Verwendung eingeschränkt hat. Die Erfahrung zeigt aber, dass gespeicherte Daten Begehrlichkeiten wecken und weitere Verwendungen der Daten per Salamitaktik erschlossen werden. Was werden Sie dagegen tun? Wie kommen wir als Bürger aus der Verteidigungsrolle heraus und können uns die in den letzten Jahren verlorenen Rechte auf Privatsphäre zurück holen?

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Thielemann,

ich freue mich über Ihre Zustimmung zu meiner Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung, die mir – gegen die Mehrheit meiner eigenen Fraktion – nicht leichtgefallen ist. Die kürzliche Schnüffelaffäre bei der Telekom hat meine Bedenken bestätigt, wie groß die Missbrauchsgefahr ist, wenn sensible Daten so leicht zugänglich gemacht werden können. Auch wenn ein solcher eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz strafbewehrt ist, zeigt der Vorfall doch, mit welcher Büchse der Pandora wir es da zu tun haben. Ich erwarte mit Spannung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie und den Ausgang des Verfahrens am Bundesverfassungsgericht, denn danach werden wir uns sicher noch einmal mit der Frage auseinandersetzen müssen, in welchem Verhältnis Gefahrenabwehr und informationelle Selbstbestimmung stehen sollen. Mich beunruhigt jedenfalls das Ergebnis der Forsa-Umfrage, nach der die Hälfte der Deutschen sich nicht mehr traut, bei der Telefonseelsorge und ähnlichen Beratungsstellen anzurufen, und ich hoffe, dass auch in meiner Partei ein entsprechendes Umdenken einsetzt.

Herzliche Grüße
Jörn Thießen