Frage an Jörn Thießen von Rainer G. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Thießen
Ich wende mich als Großvater und in Vertretung meines Sohnes an Sie.
Kernpunkt ist das Aufenhaltsbestimmungsrecht, hier haben die Mütter alle Rechte und die Väter dürfen nur die Geldbörse öffnen. Warum gibt es denn in der Rechtsprechung keine Gleichberechtigung für beide Elternteile? Es soll doch immer zum Wohl des Kindes entschieden werden oder ?
Der Florian um den, gerade zwei Jahre alt geworden geht es hier, muss jetzt auf dem Dorf leben ( 400 Km entfernt, 26 Häuser ) weit und breit keine Kinder, Kitas, Schulen, nächste Bushaltestelle 6Km entfernt. Für Florian ist das ein sozialer Abstieg. All diese Fakten spielen beim Jugendamt keine Rolle, die Kindesmutter hat das Recht auf ihrer Seite und kann machen und tun was Sie will. Ich habe mit Anwälten gesprochen um zu erfahren ob die Familiengerichte den tatsächlich in der Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kindesmutter zu sprechen und siehe da es ist so. Ist das Recht zum Wohle des Kindes ? Es mag Recht sein aber keine Gerechtigkeit und zum Wohl des Kindes schon gar nicht, wo bleibt hier der Grundsatz der Gleichberechtigung? Man kann nicht immer ein Raster anlegen, jeder Fall muss genau betrachtet werden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar um Informationen oder aber Ansprechpartner, Intressenverbände an die ich mich wenden kann.
mfg Rainer u. Hannelore Gads ( Opa u. Oma )
Liebes Ehepaar Gads,
ich bedanke mich für den Hinweis und nehme Ihre Fragen zum Anlass, beim Bundesjustizministerium und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend um eine rechtliche Bewertung zu ersuchen. Wenn Sie meinem Itzehoer Büro (Adresse und Kontaktdaten unter http://www.joernthiessen.de ) mitteilen könnten, wie ich Sie erreiche, melde ich mich bei Ihnen, sobald ich Antwort habe.
Herzliche Grüße
Jörn Thießen