Frage an Jörn Thießen von Hans-Christoph L. bezüglich Verbraucherschutz
Als BdV-Mitglied lese ich überrascht, dass Sie sich als Mitglied des AR des Vereins vorstellen, obwohl der BdV satzungsgemäß keinen AR hat. Sind Sie denn tatsächlich satzungskonform als AR-Mitglied gewählt und als solcher gegen Vergütung tätig ? Möglicherweise sind Sie nicht darüber informiert, daß Mitglieder des Vereins geklagt haben, weil die in der letzten Mitgliederversammlung vorgelegte Satzung mit einem AR nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist und daß das Vereinsregister diese Satzung deshalb auch nicht verbrieft hat. Zur Information empfehle ich die Web-Site:
http://www.bund-der-verunsicherten.de
Ich hatte mich schon am 16.2.07 mit einer Mail in dieser Sache an Sie gewandt, darauf aber keine Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen, Hans-Chr. Lienke
Sehr geehrter Herr Lienke,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Die letzte Mitgliederversammlung des BdV hat einen Aufsichtsrat eingesetzt und mich als Mitglied gewählt. Gegen die Konstruktion eines Aufsichtsrats sind in der Tat einige Mitglieder juristisch vorgegangen - die Entscheidung steht noch aus. Ich werde die Erwähnung meiner Aufsichtsratsmitgliedschaft beim BdV aus meinen Veröffentlichungen bis zu einer Klärung des Sachverhaltes entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Thießen