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Jörn Thießen
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Frage von Olaf B. •

Frage an Jörn Thießen von Olaf B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Thießen,

der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab 2008 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. So soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

Letztlich würden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäfts­be­ziehung­en), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen und mittelbar auch die Verbraucher belasten.

Wie stehen Sie persönlich zu diesem Vorhaben? Ist Ihnen bekannt, dass 54% der SPD-Wähler in einer Forsa-Umfrage vom Juni 2007 eine 6-monatige Speicherung aller Verbindungsdaten als "unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte" bezeichnet haben?

Bitte senden Sie mir eine individuelle Antwort, da mich Ihre persönliche Meinung interessiert. Das Formschreiben Ihrer Fraktion zu diesem Thema ist mir bereits bekannt.

Mit freundlichem Gruß,

Portrait von Jörn Thießen
Antwort von
SPD

Lieber Herr Breyer,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider erst heute beantworten kann.

Sie fragen mich nach meiner persönlichen Meinung. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich halte nichts von diesem Unterfangen, weil es einen Eingriff in die bürgerlichen Individualrechte vornimmt, den ich für unvereinbar mit dem Grundgesetz erachte. Warum eine Maßnahme durchgesetzt werden soll, die nach meiner Überzeugung nichts bringt, horrende Kosten verursacht, juristisch auf tönernen Füßen steht, vom Deutschen Bundestag erst 2005 verworfen wurde und auch in der Bevölkerung von einer breiten Mehrheit abgelehnt wird, ist mir persönlich unverständlich.

Die Bundesregierung folgt mit ihrem Gesetzentwurf zwar nur ihrer Umsetzungspflicht nach EU-Gemeinschaftsrecht, aber selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat darauf hingewiesen, dass sehr wahrscheinlich von einer Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof schon aus formalen Gründen auszugehen ist. Unabhängig vom Inhalt hat deshalb jeder nationale Gesetzentwurf, der auf Grundlage der EU-Direktive eingebracht wird, zumindest diesen Makel – solange wir nicht wissen, ob die EU-Richtlinie überhaupt Bestand haben wird, kann man sich auch nicht ernsthaft mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht beschäftigen. Ich hielte es für geboten, zumindest die Entscheidung am Europäischen Gerichtshof abzuwarten, bevor der Deutsche Bundestag erneut mit diesem Vorhaben befasst wird.

Darüber hinaus erscheint mir der vorliegende Entwurf stark mängelbehaftet: Es fehlt die von der EU-Kommission vorgesehene Übergangsfrist für Internet-Provider bis 2009, eine Entschädigungsregelung für die betroffenen Unternehmen der Branche, und die im ursprünglichen Referentenentwurf noch enthaltene Beschränkung auf schwere Straftatbestände. Selbst wenn die EU-Richtlinie rechtmäßig sein sollte und ihre Umsetzung in deutsches Recht geboten erscheint: Ich werde etwas, das sogar noch strenger als die Brüsseler Vorlage vorgehen will, nicht unterstützen, und ich hoffe sehr, dass die im September anstehenden Expertenanhörungen auch viele meiner Kollegen in beiden Fraktionen der großen Koalition davon überzeugen, dass hier ein falscher Weg eingeschlagen werden soll.