Frage an Jörn Thießen von Dirk F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Professor Thießen,
Sie haben unlängst gefordert, daß Bürger, die nicht zur Wahl gehen, mit einem Strafe i.H.v. 50 € belegt werden sollen. Gleichzeitig nehmen Sie als gewählter Volksvertreter Ihre Aufgaben nicht wahr und bleiben wichtigen Abstimmungen im Bundestag fern.
Bitte erläutern Sie mir, wie Sie Ihr Verhalten mit Ihrer Forderung in Einklang bringen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer
Lieber Herr Fischer,
Parlamentarier haben bei namentlichen Abstimmungen im Deutschen Bundestag vier Möglichkeiten, Position zu beziehen: Zustimmung oder Ablehnung, Enthaltung oder Fernbleiben. Weil mich ein Fernbleiben in der Tat jedesmal 50 Euro kostet, ist es mehr als eine kostspielige Form der Enthaltung. Die Begründung, warum ich nicht zugestimmt, abgelehnt oder mich enthalten habe, können Sie meiner Antwort an Frau Gause ( http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_joern_thiessen-650-5798--f196011.html#q196011 )entnehmen.
Ich behalte mir vor, gegen meine Fraktion zu stimmen, wenn es sich um eine Gewissensfrage handelt - wie bei der Vorratsdatenspeicherung ( http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_joern_thiessen-650-5798--f106215.html#q106215 ), gegen die ich als einer von sieben SPD-Abgeordneten gestimmt habe, weil es sich dieses Gesetz mit meinem Gewissen auch als evangelischer Pastor nicht vereinbaren ließ. Diesmal wollte ich nicht gegen meine Fraktion stimmen, weil bei aller Kritik am Zugangserschwerungsgesetz eins festzuhalten ist: Unter welchen Umständen auch immer die Sperrverfügungsverträge zwischen den fünf großen Providern und dem BKA im April zustande gekommen sein mögen - sie sind bereits in Kraft und bedurften deshalb eines gesetzlichen Überbaus, damit Grundrechte gewahrt werden und der Gesetzgeber die Provider gegen weitere Begehrlichkeiten außerhalb des Themas Kinderpornografie schützen kann.
Dem ZugErschwG konnte ich trotzdem nicht zustimmen. Dafür trete ich in vollem Bewusstsein 50 Euro an die Bundeskasse ab.
Herzliche Grüße
Jörn Thießen