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Jörn Thießen
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Frage von Monika G. •

Frage an Jörn Thießen von Monika G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Thießen,

Sie haben vor kurzem eine Wahlpflicht für Bürger ins Gespräch gebracht. Gestern wurde im Bundestag über das Gesetz zu Internet-Sperren abgestimmt. Dieses Gesetz betrifft mehrere Kernpunkte der Demokratie, u.a. die Gewaltenteilung. Es hat eine hohe Beteiligung an der Online-Petition gegeben, das Thema bewegt viele Menschen.

Warum haben Sie sich an der Abstimmung über dieses Gesetz nicht beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Liebe Frau Gause,

beim Zugangserschwerungsgesetz hatten sich dank intensiver Debatten der vergangenen Wochen einzelne Verbesserungen ergeben. Der Entwurf blieb aber im Kern für mich problematisch. Ich habe mich der deutlichen Mehrheit meiner Fraktion gefügt und nicht gegen sie gestimmt, weil ich hierin zwar einen klaren Konflikt, aber keine Gewissensentscheidung erkennen konnte.

Für das vorgebliche Ziel – den Schutz von Kindern vor Missbrauch – ist die Einführung von Netzsperren wahrscheinlich irrelevant. Die Rechtslage ist eindeutig, unsere Strafverfolgungsbehörden sind in der Lage, Missbrauch in Deutschland und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auch weltweit, auch im Internet wirksam zu bekämpfen. Ihnen muss unsere Unterstützung zuteil werden, nicht die Einschränkung ihrer Arbeit durch Maßnahmen, deren Durchsetzung von den eigentlichen Aufgaben ablenkt.

Herzliche Grüße
Jörn Thießen