Frage an Jörn Thießen von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Prof. Jörn Thießen!
Vielen Dank für Ihren Vorschlag die Wahlpflicht wieder einzuführen und Nichtwähler dafür zu belangen. Sie begründen den Vorschlag damit, das die Abgeordneten auch "wählen" müssen und zu Abstimmungen anwesend sein müssen! Sie vergleichen mit Ihren Vorschlag Äpfel und Birnen. Die Abstimmungen welche die Abgeordneten treffen müssen, werden vom Volk bezahlt, es ist Ihre Arbeitszeit. Die Wähler müssen dafür ihre Freizeit einbringen.
Sie sollten einmal überlegen, warum die Wähler nicht zur Wahl gehen! Kann es vielleicht sein, das viele wähler in den 60 Jahren begriffen haben, das die Wahl nicht demokratisch ist, sondern eine Art Parteidikatatur behinhaltet? Kein Wähler kann einen Spitzenkandiaten abwählen. Ist es nicht so, das vor der wahl bereits ca. 60% der Kandiaten bereits feststehen, welche in den Bundestag kommen, sei es über die Listenplätze, oder über Direktwahlen, wenn es "sichere" Wahlkreise sind?
Meine frage, wollen Sie sich nicht lieber dafür einsetzen das es in der BRD eine wirkliche Demokratie geschaffen wird?
Wann wird es nur Direktwahlen für die Abgeordneten geben? Damit auch unpassende Spitzenpoltiker und Lobbyisten abgewählt werden? Wann wird dem Wähler das Grundgesetz zur Abstimmung vorgelegt? Wie es der Artikel 146 des Grundgesetzes verlangt
Zitat:
"Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." !!!!!!
Wann werden die Wähler zu Grundsatzentscheidungen befragt? Das sind die Punkte welche die wähler von den Wahlurnen abhalten?
Bitte beantworten Sie ehrlich diese Frage und bitte kein Bla Bla, wie es Politiker gern tun?
Frank Neumann
Lieber Herr Neumann,
dass Sie den Eindruck haben, nicht in einer "wirklichen" Demokratie zu leben, bedaure ich sehr. Eine Parteiendiktatur kann ich beim besten Willen, Ihren Argumenten zu folgen, nicht ausmachen. Das Grundgesetz behält übrigens seine Gültigkeit auch dann, wenn es nicht zur Volksabstimmung gestellt wird - es wäre bei der Wiedervereinigung 1990 eine gute Idee gewesen, um den Einigungsprozess mit einem plebiszitären Element zu untermauern, aber rechtlich nötig war es auch damals nicht.
Zu Blabla neige ich gar nicht. Ich finde im Gegenteil Ihre Auffassung vollmundig, wenn Sie behaupten, dass die von Ihnen aufgeführten Punkte die Wähler von den Wahlurnen abhalten - haben Sie mit den 60 Prozent gesprochen, die nicht zur Europawahl erschienen sind, warum sie das nicht getan haben?
Herzliche Grüße
Jörn Thießen