Da ich selbst dem Niedersächsischen Landtag angehöre, werde ich nicht über den angesprochenen Antrag im Deutschen Bundestag abstimmen können.
Seit vielen Jahren streiten wir für einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf. Dies bedeutet, der Wolf muss in unserer Kulturlandschaft bejagt und im Bestand entsprechend geregelt werden, wie wir es auch bei vielen anderen Arten im Sinne eines vernünftigen Artenschutz tun.
Insbesondere im Hinblick auf die kommenden Corona-Bestimmungen werde ich darauf hinwirken, dass es nicht zu Schließungen von Sporthallen kommen wird.
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt. Allerdings sehen bereits Gesetze und Gesetzesentwürfe in Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern in Teilen vergleichbare Regelungen vor.
In der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vom 07.09.2022 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) im Hinblick auf die im Entwurf eines Alimentationsgesetzes enthaltene Regelung zum Familienergänzungszuschlag Zweifel an der Einhaltung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots geäußer