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Jörn Domeier
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Frage von hermann w. •

Die Nebenkostenabrechnung für 2022 liegt mir noch nicht vor. Meine Heizkosten für 2022 kenne ich somit noch nicht. Bis wann muß der Antrag für einen Heizkostenzuschuss 2022 gestellt werden.

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Sehr geehrter Herr W.,

ich nehme an, dass Sie die „Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger“ meinen – was für eine komplizierte Bezeichnung.

Wie Sie wissen, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse, wenn Sie beispielsweise mit Öl oder Pellets heizen und auch die Feuerstelle betreiben. Auf der ansonsten sehr gut gemachten Auflistung der wichtigsten Punkte auf der Internetseite des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums fehlt leider das Enddatum:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hilfen-fur-ol-und-pellets-kunden-220415.html

Dafür findet sich hier sehr schön der Link zum Antrag für Niedersachsen:

www.t1p.de/heizkostenhilfe-nds

Wundern Sie sich nicht, wenn da dann Hamburg drüber steht – neben anderen Bundesländern nutzt auch Niedersachsen die technische Hilfe Hamburgs. Auch ein Antrag aus Niedersachsen landet dort an der richtigen Stelle.

Das Enddatum, das Sie angefragt haben, ist der 20. Oktober. Das ist u.a. auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums zu finden:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/H%C3%A4rtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html

Ich hoffe sehr und wünsche Ihnen, dass Sie Ihre Rechnung bald erhalten!

Alles Gute und viele Grüße, Ihr Jörn Domeier

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