Frage an Jörg-Uwe Hahn von Marian S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Hahn,
welche Position vertreten Sie als Abgeordneter zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften auf Landesebene? Werden Sie homosexuelle Lebenspartnerschaften in der nächsten Legislaturperiode vollständig gleichstellen, so weit das Landesrecht betroffen ist?
Sie sind Jurist. Wenn das Grundgesetz den Schutz der Ehe gebietet (Art. 6), gebietet es Ihrer Auffassung damit nach auch eine Diskriminierung anderer Lebensgemeinschaften? Ihre Partei beruft sich darauf, dass das möglicherweise so sein könnte und man abwarten müsse - sehen Sie das auch so? (siehe unter anderem die Wahlprüfsteine des Völklinger Kreises in der Fassung, die man auf der FDP-Webseite findet: http://www.fdphessen.de/files/464/Wahlpr%C3%BCfsteine_V%C3%B6lklinger_Kreis.pdf ).
Sehr geehrter Herr Stiehler,
herzlichen Dank für Ihre Frage über www.kandidatenwatch.de. Sie fragen, wie ich als Abgeordneter zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften auf Landesebene stehe.
Als Partei der Grundrechte wenden wir uns, wie Sie dem von Ihnen zitierten Wahlprüfstein entnehmen konnten, gegen jede Diskriminierung. Deshalb werden wir auf Landesebene die Gleichstellung so weit wie möglich vorantreiben. Hierzu gibt es eine Menge zu tun. Beispiele reichen vom Staatsgerichtshofsgesetz über das Verwaltungsvollstreckungs-, Ortsgerichts-, Schiedsamtsgesetz, zahlreiche Laufbahn- und Prüfungsverordnungen, das Richtergesetz, das Gesetz über die außergerichtliche Streitschlichtung, das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit etc. Diesen beispielhaft genannten Gesetzen, wie auch weiterem, wird die FDP-Fraktion sich im kommenden Landtag widmen. Gleichwohl gibt es Bereiche, dies sprechen Sie im zweiten Teil der Frage an, bei denen ich mir über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit nicht sicher bin. Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter den "besonderen Schutz der staatlichen Ordnung". In der juristischen Wissenschaft wie auch in der Praxis wird die Frage, ob sich hieraus eine Privilegierungspflicht ergibt, höchst unterschiedlich beantwortet. Auch hier sind wir als FDP Partei des Grundgesetzes. Meines Erachtens würden wir den Betroffenen einen Bärendienst leisten, wenn wir an einem Gleichstellungsgesetz mitwirkten, das sich hinterher als verfassungswidrig herausstellt. Daher bleibe ich bei der Position, die auch im Wahlprüfstein des Völklinger Kreises wiedergegeben ist. Die kommende Fraktion, mit Regierungsverantwortung oder ohne, wird sich mit dieser Frage erneut intensiv beschäftigen müssen und die rechtswissenschaftliche Entwicklung genau auswerten müssen. Auf Grundlage dessen werden wir eine erneute Entscheidung herbeiführen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn