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Jörg-Uwe Hahn
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Frage von Reinhard L. •

Frage an Jörg-Uwe Hahn von Reinhard L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hahn,

am 01.01.2009 ist das neue Erbschaftsteuergesetz in Kraft getreten, das nach der Meinung führender Verfassungs- und Steuerrechtsexperten und auch zahlreicher Politiker der Regierungs- und Oppositionsparteien (insbesondere auch der FDP) vefassungswidrig ist. Die Einnahmen hieraus fließen den Ländern zu. Im Fall einer späteren Aufhebung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht hat das Land Hessen möglicherweise die auf seiner Grundlage erhobenen Steuern zurückzuerstatten (Vgl. Urteil zur Pendlerpauschale). Je länger das Gesetz dann in Kraft ist, umso größer ist der Schaden für den Landeshaushalt.

Halten Sie es unter diesem Gesichtspunkt im Interesse des Landes Hessen nicht für geboten, dass die neue Landesregierung das umstrittene Gesetz möglichst zeitnah zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht gibt (abstrakte Normenkontrolle), um die sich aus einer möglichen Aufhebung des Gesetzes für den Landeshaushalt ergebenden Risiken zu bergrenzen?

Mit freundl. Gruß
R.Ley

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ley,

Mit einem eigenen Antrag hat die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag die Landesregierung sowohl in der 16. als auch in der 17. Legislaturperiode aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Länder übergeht. In einem zweiten Schritt haben wir die Abschaffung dieser Steuer gefordert. Leider wurden die Anträge von CDU, SPD, BÜNDNID 90/DIE GRÜNEN und LINKE abgelehnt. Wir sind der Meinung, dass die derzeitige Regelung eine nicht hinnehmbare Belastung für den deutschen Mittelstand dar stellt, die auf Dauer zu einer Vernichtung von Arbeitsplätzen führen wird. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Hessen zu Einnahmeausfällen von rd. 380 Mio. Euro führt. Jedoch glauben wir, dies durch einen strukturellen Umbau des Hessischen Haushaltes auffangen zu können.

Die FDP-Bundestagsfraktion plant das BVerfG anzurufen, um die geltenden gesetzlichen Regelungen überprüfen zu lassen. Wir werden in Hessen weiter für eine Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer kämpfen. Ein aus unserer Sicht befriedigendes Ergebnis ist aber erst bei einem entsprechenden Ausgang der Bundestagswahl 2009 erreichbar, wenn im Bund eine bürgerliche Koalition regiert.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn