Frage an Jörg-Uwe Hahn von Christoph H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Hahn,
mit großem Interesse lese ich gerade Ihre Antworten zum Thema Steuerpolitik.
Zu Recht nennen Sie das, was die Regierungsparteien nach der letzten Bundestagswahl mit der Mehrwertsteuer gemacht haben, beim Namen: Wortbruch! Da hätte es eigentlich an Strafanzeigen wegen Wahlbetruges auf die Verantwortlichen nur so hageln müssen. Aber der deutsche Michel ist ja geduldig und obrigkeitshörig (vgl. Literatur: Der Untertan). Schon beim Hören und Lesen des Wortes Mehrwertsteuer gehen mir die Haare hoch.
Wer hat sich diesen blöden Namen eigentlich ausgedacht?
Als ob ein Produkt oder eine Dienstleistung mehr wert würde, nachdem eine Steuer draufgeschlagen wird.
Warum hat man an Stelle der Erhöhung des normalen Mehrwertsteuersatzes um 3 %-Punkte nicht einen dritten Mehrwertsteuersatz auf Luxusgüter einschl. deren Leasing von 33 % beschlossen?
Warum zieht man die Besserverdienenden nicht mehr zur Finanzierung unseres Staates heran? Haben sie nicht den größten Nutzen von unserer sozialen Marktwirtschaft, der Stabilität und dem sozialen Frieden?
Otto Normalverbraucher kann sich heute kaum mehr ein Auto für über 15.000 Euro leisten, geschweige denn einen großen Mercedes, 5er BMW oder gar einen Porsche. Heutzutage eigentlich völlig überflüssige Autos. Wer so etwas braucht, soll bitte auch eine höhere "Mehrwert"steuer zahlen.
Ihre Meinung dazu interessiert mich sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Höll
Sehr geehrter Herr Höll,
Zu Recht nennen Sie das, was die Regierungsparteien nach der letzten Bundestagswahl mit der Mehrwertsteuer gemacht haben, beim Namen: Wortbruch! Da hätte es eigentlich an Strafanzeigen wegen Wahlbetruges auf die Verantwortlichen nur so hageln müssen. Aber der deutsche Michel ist ja geduldig und obrigkeitshörig (vgl. Literatur: Der Untertan). Schon beim Hören und Lesen des Wortes Mehrwertsteuer gehen mir die Haare hoch.
Wer hat sich diesen blöden Namen eigentlich ausgedacht?
Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum - mit Ausnahme der Schweiz - der Ausdruck "Umsatzsteuer" gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Damals wurde das Umsatzsteuersystem auf die so genannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestellt. Dabei wird nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet. Der Endverbraucher hingegen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe bezahlen. Das Wort "Mehrwertsteuer" ist zwar nicht die richtige Bezeichnung für diese Steuer, ist jedoch umgangssprachlich sehr verbreitet. In Österreich stellen sich aber immer mehr Firmen (vor allem die neu gegründeten) darauf um, den Begriff "Mehrwertsteuer" nicht zu gebrauchen.
In Deutschland führte der gewaltige Finanzbedarf im Ersten Weltkrieg 1916 zu einer reichseinheitlichen Stempelsteuer auf Warenlieferungen und 1918 zu einer Allphasen-Bruttoumsatzsteuer, die bis Ende 1967 beibehalten wurde. Der ursprüngliche Steuersatz von 0,5 Prozent stieg nach wiederholten Änderungen 1935 auf 2 Prozent, 1946 auf 3 Prozent und 1951 auf 4 Prozent an. 1968 wurde - im Rahmen der Harmonisierung der Umsatzbesteuerung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft - der Übergang zum System der Mehrwertbesteuerung mit Vorsteuerabzug vollzogen.
Innerhalb der Europäischen Union war die 6. Richtlinie zum gemeinsamen Mehrwertsteuersystem vom 17. Mai 1977 die erste wichtige Vorschrift zur Vereinheitlichung des Umsatzsteuerrechts. Diese Richtlinie bildet auch die Grundlage für die Berechnung der eigenen Einnahmen der Gemeinschaft aus dem Umsatzsteueraufkommen der Mitgliedstaaten. Sie enthält aus diesem Grunde umfassende Regelungen zur Abgrenzung der Umsätze und über die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer und legt außerdem den Umfang der Steuerbefreiungen für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest. Die 6. Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ersetzt (Mehrwertsteuersystemrichtlinie). Inhaltlich unterscheidet sich die Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht von der 6. Richtlinie. Es hat nur redaktionelle Anpassungen gegeben. Auswirkungen auf das nationale Umsatzsteuerrecht in Deutschland ergeben sich aus der Änderung nicht.
Mit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes sind mit Wirkung zum 1. Januar 1993 die Zölle und Einfuhrumsatzsteuern beim Warenverkehr innerhalb der Union fortgefallen. Die Regelungen über die Besteuerung im Binnenmarkt sehen das Prinzip der Besteuerung nach dem Bestimmungsland vor. Die Ware ist im Land ihrer endgültigen Bestimmung der Besteuerung zu unterwerfen. Bei diesem Bestimmungslandprinzip handelt es sich jedoch um eine Übergangsregelung, die ursprünglich zeitlich befristet war. Zwischenzeitlich gilt das Bestimmungslandprinzip unbefristet. Ziel ist jedoch eine einheitliche Besteuerung im europäischen Binnenmarkt nach dem sog. Herkunftslandsprinzip. Danach wird die Besteuerung in dem Land vorgenommen, aus dem die Ware kommt. Zurzeit ist nicht absehbar, wann das Herkunftslandprinzip eingeführt werden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das Bestimmungslandprinzip weiter.
Warum hat man an Stelle der Erhöhung des normalen Mehrwertsteuersatzes um 3 %-Punkte nicht einen dritten Mehrwertsteuersatz auf Luxusgüter einschl. deren Leasing von 33 % beschlossen?
Warum zieht man die Besserverdienenden nicht mehr zur Finanzierung unseres Staates heran? Haben sie nicht den größten Nutzen von unserer sozialen Marktwirtschaft, der Stabilität und dem sozialen Frieden?
Das deutsche Steuersystem, welches zu den Kompliziertesten der Welt gehört, hat zum Grundsatz die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Aus der aktuellen Erhebung des Bundesfinanzministeriums wird ersichtlich, dass 20% der Steuerzahler, mit einem Einkommen ab 60.000 Euro aufwärts, rd. ¾ des gesamten Einkommensteueraufkommens in Deutschland tragen. Dies ist ein Ergebnis des deutschen Steuersystems. Nach Auffassung der Liberalen führt eine weitere, gar noch höhere, Belastung nicht zum Ziel.
Wir Liberale sind der Auffassung, dass das deutsche Steuersystem von Grundauf reformiert werden muss. Hierzu haben wir ein durchdachtes und gerechnetes Dreistufenmodell mit den Steuersätzen 0-10-25-35% vorgelegt. Darin wollen wir nahezu alle Ausnahmetatbestände streichen. Jedes Familienmitglied erhält zusätzlich einen Grundfreibetrag von 8.000 Euro. Somit würde eine vierköpfige Familie erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 32.000 Euro Steuern bezahlen.
Wir Liberale sind er Auffassung, dass den Bürgerinnen und Bürgern von ihrem Arbeitslohn mehr Netto von Brutto verbleiben muss. Damit würde die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland einen enormen Schub erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn