Frage an Jörg-Uwe Hahn von Kai K. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Hahn,
Roland Koch hat in der Leipziger Volkszeitung jüngst erklärt, dass es mit ihm keine schnellen Steuersenkungen geben werde. Diese soll es erst geben, "wenn sie sich aus dem zusätzlichen Wohlstand in der Zeit nach der momentanen Krise erwirtschaften lassen." Mit anderen Worten: Der Bürger kriegt also erst dann etwas von seinem Geld "wieder zurück", wenn er von vorn herein mehr Steuern bezahlt hat. Unterm Strich wären das ja gar keine Steuersenkungen oder?
Wird es mit der FDP zu Entlastungen für die Bürger kommen? Oder wird sich die FDP am hessischen "Monsieur No" (in Sachen Steuersenkungen) die Zähne ausbeißen?
Die FDP tritt ja für ein Verschuldungsverbot von Verfassungswegen ein. Erfüllt Ihrer Auffassung nach die Finanzkrise den darin geregelten Ausnahmefall, bei dem von dem Verschuldungsverbot abgewichen werden dürfe?
Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr König,
Koch liegt hier falsch. Er argumentiert genauso falsch wie Steinbrück. Beide behaupten, eine Steuersenkung greife erst in 18 Monaten, nur 50 Prozent der Bürger würden überhaupt entlastet, weil sie nur Steuern zahlen. Das ist Unsinn. Mehrwertsteuer zahlt jeder, und die große Koalition hat diese um 3 Prozent nach der letzten Bundestagswahl mit einem Wortbruch erhöht. Ich fordere den sofortigen Eintritt in ein einfaches, gerechtes und transparentes Einkommensteuersystem, mit 0, 10, 25 und 35 Prozent. Weg auch mit der kalten Progression, die ist der ungerechte Feind der Fleißigen und Leistungsbereiten.
Und Senkung der MWSt. um einen Punkt, ergänzt vom sofortigen Schrittweisen Abbau des Soli.
Ich bin da sehr nahe bei dem DIHK - Präsidenten Georg Ludwig Braun, der sich wie wir Liberale auch aus psychologischen Gründen für eine Steuerreform jetzt und sofort ausspricht.
Der Staat muss sich antizyklisch verhalten. Das bedeutet, in guten Zeiten Schulden abbauen. Da das kein Politiker freiwillig macht, brauchen wir das Schuldenverbot in unser Grundgesetzt und die hessische Verfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn