Frage an Jörg-Uwe Hahn von Bernhard K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Hahn,
in der Antwort an Herrn Dennis Nikles - am 21. Januar - schrieben Sie:
„...Hinsichtlich der Gefahren des Passivrauchens (vor allem für Beschäftigte) verweise ich auf die aktuelle Studie der Berufsgenossenschaft Nahrung und Genussmittel unter www.bgn.de ...“
Wenn man dem Link weiter folgt zu:
Standpunkt der BGN zur Passivrauchproblematik
kommt man zur Stellungnahme des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle
http://praevention.portal.bgn.de/files/8804/Stellungnahme_dkfz_zur_PM_der_BGN_vom_26_10.pdf
Darin heißt es:
„...Wenn die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten zwei Tage nach dieser Veranstaltung dieselben Fehleinschätzungen in einer Pressemitteilung herausgibt, so stellt dies eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit und der Politik dar...
Die BGN vertritt damit die Position der in ihrem Aufsichtsgremium sitzenden Tabakindustrie und nimmt nicht ihre Fürsorgepflicht für die Hunderttausenden von Beschäftigten in der Gastronomie wahr, die täglich über viele Stunden an den am meisten durch die Gifte des Tabakrauchs belasteten Arbeitsplätzen in Deutschland arbeiten....“
Wenn allen Betreibern der deutschen Drogenkonsum(Gast)stätten die Wahl bliebe, nicht rauchende Gäste und Angestellte auszusperren, würden sie das tun, und den bisher erreichten Schutz vor Giftrauch wieder zunichte machen.
Warum verdreht die FDP ständig die Tatsache, daß auch Gaststätten öffentliche Räume wie Flughäfen, Bahnhöfe, ÖPNV usw. sind? „Mit einem einfachen Schild kennzeichnen, „hier wird geraucht oder nicht“ ist es nicht getan. Wenn schon, dann müßte das Schild die deutliche Warnung „Achtung! Giftige Feinstaubbelastung, betreten auf eigene Gefahr“ beinhalten. Warum nimmt man sich nicht Bayern zum Vorbild, wo weder Wettbewerbsverzerrung noch Gesundheitsschädigung zugelassen werden, und auch nicht rauchenden Bürgern eine freie Wahl der Gaststätte ermöglicht wird?
Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Gaststätten handelt es sich nicht um öffentliche Räume, sondern um das Eigentum des Gastwirts, der auch für seinen Betreib das wirtschaftliche Risiko trägt (Art. 12 und 14 GG).
Ferner sperrt das Modell der Kennzeichnungspflicht niemanden aus, sondern überlässt es der Eigenverantwortlichkeit eines jeden, ob er eine Gasstätte, deren Wirt sich dazu entschlossen hat, das Rauchen zu erlauben, betritt oder nicht. Wir Liberale sind der Überzeugung, dass jeder, ob Angestellter oder Gast, eine solche Entscheidung eigenverantwortlich treffen soll und kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn