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Jörg-Uwe Hahn
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Frage von Annedore M. •

Frage an Jörg-Uwe Hahn von Annedore M. bezüglich Wirtschaft

und anderes.

Guten Tag Herr Hahn,

Durch das neue Sparkassengesetz besteht die große Gefahr, dass Sparkassen-Anteile über kurz oder lang von den Privatbanken gekauft werden können.
Haben Sie dem Gesetz zugestimmt und, wenn ja, warum?
Sind Sie bei einem Wahlsieg ihrer Partei - Regierungsverantwortung
vorausgesetzt- bereit, das Gesetz zu novellieren und die
Stammkapitalbildung rückgängig zu machen?

Immer mehr Menschen fallen unter die Armutsgrenze, können von ihrem Einkommen nicht mehr leben und die Konzerne machen sich dafür die Taschen voll.
Sind Sie für Mindestlohn und, wenn nein, warum nicht?

Alle Parteien halten - zumindest offiziell- die im Grundgesetz verankerte Tarifhoheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den sie vertretenden Gewerkschaften hoch.
Wie stehen Sie zu der Vorgehensweise der Hessischen Landesregierung, nach erfolglosen Gesprächen im öffentlichen Dienst eine Regelung einfach per Gesetz zu beschließen und damit die Tarifhoheit mit Füßen zu treten?
(Man interpretiert zwar, dass dieses Gesetz kein Ersatz für einen Tarifvertrag ist, faktisch kommt das aber aufs Gleiche heraus)

Wir spalten Atome, fliegen zum Mond, sind aber noch nicht in der Lage, erneuerbare Energien, vor allem Sonnenenergie, wirtschaftlich und im großen Stil zu nutzen. Dass die Russen und auch Teile der Ölländer in Arabien und im Nahen Osten ihre Energielieferungen auch politisch nutzen, wissen wir. Vom Klimawandel ganz zu schweigen.
Warum werden noch immer nicht die gleichen Milliarden in die Forschung zur Nutzung von Sonnenenergie und anderer alternativer Methoden gesteckt wie in die Atomforschung?
Wie stehen Sie dazu?
Was haben Sie dafür getan bzw. was wollen Sie dafür tun?

Dank und Gruß!

Anne Musch

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Musch,

vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie mir über Kandidatenwatch zugesendet haben. Gerne bin ich bereit, die mir gesellten Fragen zu beantworten.

Sparkassengesetz

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hat 2006, parallel zum Entwurf der CDU-Landesregierung, einen eigenen Gesetzesentwurf zur Novellierung des hessischen Sparkassengesetzes vorgelegt. Dieser Gesetzesentwurf enthielt u. a. Regelungen zur Bildung von Stammkapital.

Vor dem Hintergrund der strukturellen Veränderungen bei den Sparkassen, teilweise sinkenden Erträgen und steigenden Kosten für die Kapitalbeschaffung aufgrund des Wegfalls der Gewährträgerhaftung und Anstaltslast ist es eine dringende Aufgabe, das Sparkassenwesen als wichtige Säule in der Finanzwirtschaft zu erhalten. Eine Stärkung der Ertragskraft ist gerade im Hinblick der Finanzierung mittelständiger Unternehmen dringend nötig, damit die Sparkassen weiterhin als starker Partner der Wirtschaft zur Verfügung stehen. Dies ist u. E. eine Stärkung des Drei-Säulen-Systems und wird zur Stabilisierung der Sparkassen beitragen.

Die FDP hält an der Bildung von Stammkapital bei den Sparkassen fest, da dies ein Weg ist, die Wettbewerbsfähig der Sparkassen zu gewährleisten. Darüber hinaus hat die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme zur Abschaffung der Anstaltslast ausgeführt, dass die finanzielle Beziehung zwischen dem öffentlichen Eigner und den Sparkassen sich nicht von einer normalen wirtschaftlichen Eigentümerbeziehung gemäß marktwirtschaftlichen Grundsätzen unterscheiden darf. Diesem Votum wird damit Rechnung getragen.

Mindestlöhne

Die FDP lehnt gesetzlich und damit politisch festgelegte Mindestlöhne ab. Denn gesetzliche Mindestlöhne sind beschäftigungsfeindlich. Liegt der Mindestlohnsatz unter marktgerechten Löhnen, bleibt er wirkungslos. Liegt er aber darüber, so vernichtet er Arbeitsplätze. Mit einem gesetzlich festgelegten Mindestlohn greift die Politik in die Tarifautonomie ein. Nach unserer Auffassung haben die Tarifparteien die Aufgabe mögliche Mindestlöhne tariflich zu vereinbaren.

Der richtige Weg ist die Sicherung eines Mindesteinkommens. Dazu hat die FDP das Konzept des Bürgergeldes entwickelt. Ziel des Bürgergelds ist es, möglichst alle steuerfinanzierten Sozialleistungen in einem Universaltransfer zusammenzufassen. Dazu gehören sowohl die Grundsicherung, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), das Wohngeld, das Arbeitslosengeld II und das BAföG, als auch die mit dem liberalen Reformkonzept für die Kranken- und Pflegeversicherung verbundene steuerfinanzierte Unterstützungsleistung für Kinder und für Personen mit unzureichendem Einkommen.

Das Bürgergeld setzt das Leistungsprinzip auch im Niedriglohnbereich wieder in Kraft: Derjenige, der arbeitet, bekommt spürbar mehr, als derjenige, der nicht arbeitet. Darüber hinaus werden beim Bürgergeld die Hinzuverdienstmöglichkeiten neu gestaltet, insbesondere werden sie für die Bruttoeinkommensbereiche bis 600 € deutlich erhöht, da gerade der untere Einkommensbereich besonders geeignet ist, über Teilzeit den Weg aus der strukturellen Arbeitslosigkeit zu ebnen. Verbleiben dem ALG II-Empfänger nach Hinzurechnung der gesetzlichen Abgaben und pauschalen Abzugsbeträge von 600 € Bruttoeinkommen gerade einmal 138 €, so verbleiben dem Bürgergeldempfänger dagegen 285 €, d.h. nahezu die Hälfte seines Bruttoeinkommens. Beim Bürgergeld entsteht somit ein fairer und ausreichender Anreiz zur Arbeitsaufnahme. Insgesamt ist die Hinzuverdienstregelung beim Bürgergeld zudem so gestaltet, dass der Bürgergeldempfänger immer einen finanziellen Anreiz hat, nach höherem Einkommen zu streben.

Damit schaffen wir einen Anreiz, dass bisher Arbeitslose eine Arbeit, auch im Niedriglohnbereich, aufnehmen und erreichen gleichzeitig, dass Unternehmen nicht genötigt werden Arbeitsplätze abzubauen.

Tarifverträge im öffentlichen Dienst

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag hat das Gesetz der Landesregierung über die Erhöhung der Entlohnung von Angestellten im öffentlichen Dienst abgelehnt. Wir sind nicht gegen eine Erhöhung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst. Die FDP tritt dafür ein, dass mögliche Erhöhungen in Verhandlung mit den Gewerkschaften vereinbart werden.

Erneuerbare Energien

Die FDP tritt dafür ein, dass die Energieversorgung sicher und zu günstigen Preise erfolgen kann. Dies ist nach unserer Auffassung nur mit einem Energiemix erreichbar. Dazu gehört, neben den fossilen Brennstoffen und erneuerbaren Rohstoffen auch die Atomenergie. Eine mit ideologischen Scheuklappen betriebene Energiepolitik, ausgerichtet auf einer Energieversorgung ausschließlich mit erneuerbaren Energien, schadet dem Wirtschaftsstandort Hessen. Der Strompreis ist heute schon zu mehr als 40% mit staatlichen Abgaben belastet. Eine unverhältnismäßige und planlose Ausweitung von Erneuerbaren Energien erhöht weiter die Energiepreise und trifft in erster Linie die Verbraucher.

Wir treten dafür ein, dass an den Standorten erneuerbare Energien produziert werden, wo sich der höchste Nutzen entfaltet. Dies ist z.B. bei sog. „Off-Shore Anlagen“ der Fall. Für Hessen sehen wir in der Nutzung von Biomasse ein großes Potential. So konnten wir erreichen, dass für die Nutzung von Biomasse nunmehr 8 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg-Uwe Hahn