Frage an Jörg-Uwe Hahn von Christoph H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Hahn,
sind die Tätigkeiten der IHKn im Bereich der Berufsausbildung nicht
gebührenfinanziert? Wissen Sie das nicht? Würde sich daran etwas ändern, wenn die Kammern privatisert würden wie Post, Bahn und TÜV?
Erheben die IHKn nicht bei der Eintragung jedes einzelnen Auszubildenden in das Ausbildungsverzeichnis Gebühren von bis zu 510 € ( 1.000 DM!!!), für einen geringwertigen Verwaltungsakt von wenigen Minuten Dauer? Ist das nicht viel zuviel nur für die zeitliche und räumliche Organisation der Zwischen- und
Abschlußprüfungen und das Bereitstellen von Papier und Stempeln?
Brauchen wir dafür Kammern? Nehmen die Kammern diese Prüfungen Überhaupt selbst ab? Lassen sie sie nicht von Kolleginnen und Kollegen ehrenamtlich abnehmen, kostenlos oder für einen Hungerlohn (7 € / h) im Vergleich zu den Gehältern ihrer vielen Angestellten und vor Allem ihrer vielen Geschäftsführer?
Lassen sich die Kammern nicht sämtliche konkreten, nachprüfbaren, meß- und bewertbaren Leistungen zusätzlich zu ihren "Beiträgen"; noch einmal bezahlen? Erfüllt das nicht den Straftatbestand des Wuchers (strafbarer Eigennutz)?
Könnten das unsere Gewerbevereine nicht besser und preiswerter - wie die in der Schweiz - ohne Zwangsmitgliedschaft und ohne überhöhte Zwangs"beiträge"?
"Meine" IHK will nach ihrem Wirtschaftsplan in diesem Jahr 8,8 Millionen € ausgeben, davon 5,5 Millionen € Personalkosten für 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschl. 5 Geschäftsführer und 1 Hauptgeschäftsführer. Sie will aber nur 1,6 Millionen € Einnahmen aus Gebühren und Entgelten aus dem Angebot und dem Verkauf ihrer Leistungen erwirtschaften. Mit welchem Recht macht sie Jahr für Jahr zwischen 4 und 6 Millionen € Defizite, die sie über überhöhte Zwangs"beiträge" auszugleichen versucht, obwohl sie über 7,5 Millionen € unversteuertes Kapitalvermögen verfügt? Reichen für 1,6 Millionen € Einnahmen nicht 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 1 Geschäftsführer?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Höll
Sehr geehrter Herr Höll,
die FDP-Hessen hat sich eindeutig für eine Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern ausgesprochen.
Wir haben im Zusammenhang mit der Forderung einer Reformierung der Kammern u. a. darauf hingewiesen, dass es dabei mehr Wettbewerb um die Firmen und mehr Wettbewerb unter den Kammern geben muss.
Die FDP-Hessen ist davon überzeugt, dass eine Reform wie wir sie vorschlagen folgendes erreicht:
* Die Kernaufgabe der Kammern, auf der der Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft beruht, unabhängig und neutral das Gesamtinteresse der Wirtschaft bei Stellungnahmen und Gutachten zu vertreten, wäre mit den vorgeschlagenen Reformen auch in Zukunft voll gewährleistet.
* Kleinstunternehmen, die sich bewusst für eine Mitgliedschaft entscheiden, wären aktivere Kammer-Befürworter als heute.
* Der Druck auf die Kammern, durch entsprechende Kostensenkungen und durch gute Leistungen die Mitglieder bei der Stange zu halten, wäre groß.
* Eine Kammer, die sich nicht hinreichend um alle ihre Mitglieder bemüht (aus Passivität oder mangels Größe) verlöre Mitglieder und mögliche Einnahmen. Sie wäre gezwungen, sich für Effizienzsteigerung oder Fusion zu entscheiden.
Reformierte Kammern mit Pflichtmitgliedern und freiwilliger Mitgliedschaft unterhalb einer bestimmten Umsatzgröße von Betrieben geben auch in Zukunft eine bessere Gewähr für die Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft in Selbstverwaltung als die Abschaffung der Kammern zugunsten freiwilliger Zusammenschlüsse. Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltung der Betroffenen ist demokratischer, freiheitlicher und in aller Regel effizienter als durch den Staat.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn