Frage an Jörg-Uwe Hahn von Anne G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hahn,
ich stelle Ihnen die Frage, die ich auch dem amtierenden Ministerpräsidenten gestellt habe, da Sie seine Position bedingungslos unterstützen und ich von Herrn Koch mit keiner Antwort rechne.
Mich interessiert, seit wann Sie wissen, dass ein absolutes Nachtflugverbot juristisch nicht haltbar sein würde. War Ihnen dieser Umstand schon bekannt, als Sie den Menschen in der Rhein-Main Region noch ein solches Nachtflugverbot in Aussicht gestellt haben, oder haben Sie sich erst danach mit dem rechtlichen Sachverhalt beschäftigt?
Der Generalsekretär der CDU erklärt, dass "um dieses Nachtflugverbot rechtssicher zu machen, im Planfeststellungsbeschluss eine Abwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Anwohner und der volkswirtschaftlichen Bedeutung dieses Interkontinentalflughafens Frankfurt am Main erfolgen musste". Seit wann wissen Sie um die Probleme mit der Rechtssicherheit des Nachtflugverbotes? Sie sind ebenfalls (wie auch Herr Koch) Jurist. Mangelnde Sachkenntnis müsste bei Ihnen also ebenfalls ausgeschlossen werden können.
Falls Sie diese Anfrage beantworten, bitte ich Sie, den Anti-Lärm-Pakt und damit zusammenhängende politische Willenserklärungen Ihrer Partei außen vor zu lassen. Mich interessiert wirklich nur der Zeitpunkt, zu dem Ihnen klar wurde, dass ein absolutes Nachtflugverbot vor den Gerichten keinen Bestand haben würde. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Golderer,
in der Frage Flughafenausbau und Nachtflugverbot haben Sie mich bereits im Dezember angeschrieben bzw. gemailt und auch eine Antwort enthalten. Es würde mich wundern, wenn Ihre Mutmaßung zuträfe und Sie tatsächlich keine Antwort von Ministerpräsident Koch erhielten.
Von mir erhalten Sie auf jeden Fall eine Antwort, auch wenn Ich leider in Kauf nehmen muss, dass Ihnen der Tenor möglicherweise nicht hundertprozentig gefällt.
Die Entscheidung und Feststellung darüber, dass auf der neuen Landebahn ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 23.00 Uhr und 5.oo Uhr herrscht und zwischen 23.oo Uhr und 5.00 Uhr 17 planmäßige Flugbewegungen auf den anderen Bahnen zulässig sind, ist mit der Verkündung des Planfeststellungsbeschlusses am 18. Dezember getroffen worden. Das haben alle zur Kenntnis nehmen müssen und genommen. Zu diesem Zeitpunkt ist abschließend die Genehmigungsbehörde nach rechtlicher Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass ein absolutes Nachtflugverbot nicht vollständig umzusetzen ist. Das Ergebnis war und ist für die FDP kein Grund zum Jubeln - ist aber als Entscheidung der Planfeststellungsbehörde zu akzeptieren. Diese Entscheidung führt immerhin dazu, dass statt der durchschnittlich 41 nächtlichen Flüge, nach Fertigstellung der neuen Landesbahn noch durchschnittlich 17 Flüge genehmigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Uwe Hahn