Frage an Jörg-Uwe Hahn von Burkhard S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Hahn,
Warum hat die Landesregierung den Polizei- und Berufsfeuerwehrangehörigen die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- bzw. Feuerwehrzulage in Höhe von
131,20 Euro gestrichen? Ich bin 38 Jahre im Schichtdienst einer Berufsfeuerwehr beschäftigt und habe keine Möglichkeit mehr einen Ausgleich für meine Rente zu schaffen. Ich spreche für den mittleren und gehobenen Dienst.
Das Land Hessen erbringt Länderfinanzausgleiche. Für die kleinen Beamten ist , wie immer, kein Geld vorhanden. Denke ich an die Diäten der Landtagsabgeordnete die steuerfrei sind, finde ich dies, gegenüber der Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit, ungerecht.
Über eine Antwort freue ich mich!
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Strasheim
Sehr geehrter Herr Strasheim,
es freut mich, dass Sie Interesse an meiner Arbeit für unser Hessen und seine Menschen zeigen. Gerne antworte ich Ihnen. Wenden Sie sich bitte ohne Umwege direkt an mich. Schreiben Sie mir unter j.hahn@ltg.hessen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn, MdL