Frage an Jörg-Uwe Hahn von Berthold F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hahn,
Ich bitte Sie, den brillanten Kommentar in der Zeit von Herrn Driechner "Der Lärm der Mehrheit" ( http://www.zeit.de/2012/08/P-Fluglaerm ), in dem er die gesundheitsgefährdende Belastung einer Minderheit durch Fluglärm als ungerecht darstellt, zu lesen und anschließend die Frage zu beantworten: Dürfen Mehrheiten die Grundrechte von Minderheiten verletzen?
Wann beginnt die hessische Justiz mit der Strafverfolgung wegen Körperverletzung und Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit der Eröffnung der Landebahn? Dieser Straftatbestand ist zumindest dadurch erfüllt, dass die Bahn vor Umsetzung der auch nach dem Antrag der Fraport und dem lärmmedizinischen Gutachten gebotenen Schallschutzmaßnahmen in Betrieb genommen wurde. Oder steht es im Gutachten, dass man die Betroffenen schutzlos über Jahre einer enormen Fluglärmbelastung aussetzen darf? Die Folge sind erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durchaus auch zu einem vorzeitigen Ableben führen können.
Dass der Lärmschutzbereich verspätet festgesetzt wurde, rechtfertigt keine Verzögerung; Fraport hätte auch ohne festgesetzten Lärmschutzbereich mit den Schallschutzmaßnahmen beginnen können.
Berthold Fuld
Sehr geehrter Herr Fuld,
es freut mich, dass Sie Interesse an meiner Arbeit für unser Hessen und seine Menschen zeigen. Gerne antworte ich Ihnen. Wenden Sie sich bitte ohne Umwege direkt an mich. Schreiben Sie mir unter j.hahn@ltg.hessen.de .
Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Uwe Hahn, MdL